Genossenschaftsverband Bayern e. V. fordert Verzicht auf nationales Gold-Plating im ESG-Risikomanagement in Deutschland; Entfall des 10-Jahres-Zeitraums
Regelungsvorhaben “ESG-Risiken im Risikomanagement: Auf nationales Gold-Plating verzichten " von “Genossenschaftsverband Bayern e. V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
ESG-Risiken im Risikomanagement: Auf nationales Gold-Plating verzichten
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 11.08.2026
Beschreibung: In Artikel 76 der CRD VI-Richtlinie werden die „technischen Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken“ festgelegt. Er wurde im Rahmen der nationalen Gesetzgebung in § 26c KWG „ESG-Risiken im Risikomanagement“ überführt. Hier wurde Gold-Plating betrieben: - Mindest-Zeitraum von 10 Jahren, für den die ESG-Risiken betrachtet werden sollen - Anforderung an die “fachliche Eignung” der Mitglieder des Leitungsorgans. Der nationale Gesetzgeber sollte hier auf Gold-Plating verzichten.
Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2608120025 ( PDF - 4 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos