PETA Deutschland e.V. Stellungnahme zum Entwurf des Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Schlachtstätten; Verpflichtende Videoüberwachung von Schlachthäusern mit >30 Tagen Speicherung
Regelungsvorhaben “Änderung Tierschutzgesetz / Ergänzung Videoüberwachung in Schlachtstätten” von “PETA Deutschland e.V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
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Angegeben von: PETA Deutschland e.V. (R002485) am 13.08.2026
Beschreibung: Eine verpflichtende Videoüberwachung soll in Schlachtstätten über 1.000 Großvieheinheiten (GVE) bei Säugetieren oder 150.000 Stück Geflügel
Kaninchen gelten. Wir sind der Meinung, dass eine Videoüberwachung in Schlachthäusern jeder Größe verpflichtend sein soll, eine Speicherzeit von mehr als 30 Tagen notwendig ist, eine Auswertung durch KI unterstützt werden sollte und Unabhängigen und Tierschutzorganisationen zugänglich gemacht werden muss.
6809 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]
Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen
SG2608120014 ( PDF - 2 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 11.03.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
Versendet am 11.03.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
6809 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMLEH [alle RV hierzu]