Genossenschaftsverband Bayern e. V. Stellungnahme zum Gesetzesentwurf im Bundestag; Forderung nach Abschaffung der Schriftform auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen

Regelungsvorhaben “Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen” von “Genossenschaftsverband Bayern e. V.” - Lobbyregister beim Deutschen Bundestag

Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

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Angegeben von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 11.08.2026

Beschreibung: Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten.

1851 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023

2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]

Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen

SG2608120020 ( PDF - 4 Seiten ) Adressatenkreis: Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos

1851 ( Vorgang ) [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023

2225 über Verbraucherkreditverträge Zuständiges Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]