Genossenschaftsverband Bayern e. V. fordert dringend Abschaffung der Aufzeichnung elektronischer Kommunikation im Wertpapierrecht und Kreditrecht in Deutschland; EU-weite Abschaffung der MiFID II-Aufzeichnungsverpflichtung.

Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027747 13.08.2026 11:33:13

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    R002999/RV0027747 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 13.08.2026 um 11:33 Uhr

Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Widersprüchliche Regelungen zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation im Wertpapier- und Kreditrecht Aktuell seit 13.08.2026 11:33:13 Angegeben von: am 11.08.2026

Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) Beschreibung: Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen. Betroffene Interessenbereiche (3)

Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]

EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]

Verbraucherschutz [alle RV hierzu] Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )

SG2608120021 PDF - 4 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

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