Genossenschaftsverband Bayern e. V. Stellungnahme zu ESG-Risiken im Risikomanagement Deutschland; Verzicht auf nationales Gold-Plating gefordert
Lobbyregister-Stellungnahme SG2608120025 von “Genossenschaftsverband Bayern e. V.”
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Zu Regelungsvorhaben: ESG-Risiken im Risikomanagement: Auf nationales Gold-Plating verzichten
In Artikel 76 der CRD VI-Richtlinie werden die „technischen Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken“ festgelegt. Er wurde im Rahmen der nationalen Gesetzgebung in § 26c KWG „ESG-Risiken im Risikomanagement“ überführt. Hier wurde Gold-Plating betrieben: - Mindest-Zeitraum von 10 Jahren, für den die ESG-Risiken betrachtet werden sollen - Anforderung an die “fachliche Eignung” der Mitglieder des Leitungsorgans. Der nationale Gesetzgeber sollte hier auf Gold-Plating verzichten.
Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 13.08.2026
Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
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