Genossenschaftsverband Bayern e. V. – Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland; Schriftform bleibt bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen erhalten
Lobbyregister - Regelungsvorhaben - Detailansicht für RV0027746 13.08.2026 11:33:13
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R002999/RV0027746 – Detailansicht des Regelungsvorhabens vom 13.08.2026 um 11:33 Uhr
Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung Detailansicht des Regelungsvorhabens Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen Aktuell seit 13.08.2026 11:33:13 Angegeben von: am 11.08.2026
Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) Beschreibung: Am 18.05.26 wurde die EU-Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach europäischem Recht gibt es bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen keine Formvorgaben. Der deutsche Gesetzgeber entschied sich jedoch dafür, das Schriftformerfordernis beizubehalten. Für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge wird die Schriftform hingegen EU-konform am 20.11.26 abgeschafft. Es erschließt sich nicht, warum das Schriftformerfordernis bei Immobiliar- Verbraucherdarlehen explizit beibehalten wird. Der deutsche Gesetzgeber sollte auch bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen auf das Schriftformerfordernis verzichten. Zu Regelungsentwurf Bundestags-Drucksachennummer: ( )
BT-Drs. 21/1851 Vorgang [alle RV hierzu] Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Zuständiges Ministerium:
BMJV [alle RV hierzu] Betroffene Interessenbereiche (4)
Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
Digitalisierung [alle RV hierzu]
Rechtspolitik [alle RV hierzu]
Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1) ( )
SG2608120020 PDF - 4 Seiten Adressatenkreis: Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]