Genossenschaftsverband Bayern e. V. Stellungnahme zur Behaltensklausel bei Eröffnung eines Wertpapierdepots; BGH-Urteil XI ZR 355 bestätigt Wirksamkeit der Klausel
Lobbyregister-Stellungnahme SG2608120022 von “Genossenschaftsverband Bayern e. V.”
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Zu Regelungsvorhaben: Verzicht auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen im Wertpapiergeschäft (sog. Behaltensklausel) ermöglichen
Im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Wertpapierdepots ist eine Zusatzvereinbarung über den „Verzicht des Kunden auf Herausgabe von Vertriebsvergütungen“ zu treffen. Hintergrund dieser Regelung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Januar 2014 (Az.: XI ZR 355
12). Mit seiner Entscheidung hat er die Wirksamkeit einer entsprechenden Vereinbarung
Klausel bestätigt. Zivilrechtlich besteht hier jedoch eine gesetzliche Regelungslücke. Diese soll mittels des Abschlusses einer entsprechenden Vereinbarung auf der Grundlage der vorgenannten Entscheidung des Bundesgerichtshofes geschlossen werden.
Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 13.08.2026
Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]
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