Genossenschaftsverband Bayern e. V. fordert Abschaffung der Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach MiFID II in Deutschland; EU-weit Abschaffung der Aufzeichnungspflicht gefordert.
Lobbyregister-Stellungnahme SG2608120021 von “Genossenschaftsverband Bayern e. V.”
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Zu Regelungsvorhaben: Widersprüchliche Regelungen zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation im Wertpapier- und Kreditrecht
Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen.
Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 13.08.2026
Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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