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title: "Genossenschaftsverband Bayern e. V. fordert Abschaffung der Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach MiFID II in Deutschland; EU-weit Abschaffung der Aufzeichnungspflicht gefordert."
sdDatePublished: "2026-08-13T16:18:00Z"
source: "https://www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/stellungnahmengutachtensuche/SG2608120021/445776"
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  - "Germany"
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Genossenschaftsverband Bayern e. V. fordert Abschaffung der Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach MiFID II in Deutschland; EU-weit Abschaffung der Aufzeichnungspflicht gefordert.

Lobbyregister-Stellungnahme SG2608120021 von "Genossenschaftsverband Bayern e. V."

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( PDF - 4 Seiten )

Zu Regelungsvorhaben: Widersprüchliche Regelungen zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation im Wertpapier- und Kreditrecht

Weder die Wohnimmobilienkredit- noch die Verbraucherkreditrichtlinie fordern eine Aufzeichnung elektronischer Kommunikation, also insbesondere von Telefon- und Videogesprächen, obwohl dies im modernen Bankgeschäft mittlerweile alltäglich sein dürfte. Lediglich die Wertpapier-Richtlinie MiFid II fordert eine solche Aufzeichnung. Der deutsche Gesetzgeber sollte sich auf europäischer Ebene für die Abschaffung der Pflicht zur Aufzeichnung elektronischer Kommunikation nach Art. 16 Abs. 7 MiFID II einsetzen.

Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. (R002999) am 13.08.2026

Versendet am 12.08.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesregierung Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]

Bank- und Finanzwesen [alle SG hierzu]

Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter

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