PETA Deutschland e.V. fordert verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen in Deutschland, mit Speicherzeit >30 Tagen, KI-Auswertung; unabhängige Tierschutzorganisationen zugänglich
Lobbyregister-Stellungnahme SG2608120014 von “PETA Deutschland e.V.”
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( PDF - 2 Seiten )
Eine verpflichtende Videoüberwachung soll in Schlachtstätten über 1.000 Großvieheinheiten (GVE) bei Säugetieren oder 150.000 Stück Geflügel
Kaninchen gelten. Wir sind der Meinung, dass eine Videoüberwachung in Schlachthäusern jeder Größe verpflichtend sein soll, eine Speicherzeit von mehr als 30 Tagen notwendig ist, eine Auswertung durch KI unterstützt werden sollte und Unabhängigen und Tierschutzorganisationen zugänglich gemacht werden muss.
Bereitgestellt von: PETA Deutschland e.V. (R002485) am 13.08.2026
Versendet am 11.03.2026 an: Bundesregierung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
Bundesregierung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
6809 ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMLEH [alle SG hierzu]
Die Inhalte beruhen allein auf Angaben der Interessenvertreter
Inhalte beruhen auf Angaben der IV - Infos
6809 ( Vorgang ) [alle SG hierzu] Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: BMLEH [alle SG hierzu]