KSJ und Stadtverwaltung Jena mähten Liegewiese in Jena entgegen Richtlinien und Leitfaden 2020; Fläche durch falschen Mähzeitpunkt unbrauchbar
#22322-2026 | Mängelmelder Jena
Gemäß DIN 18919 zur Entwicklungspflege von Vegetation im Landschaftsbau sind Pflegearbeiten bei angemessener Witterung durchzuführen. Langanhaltende Trockenperioden und Hitzesommer mit einhergehender Dürre entsprechen nicht einer angemessenen Witterung. Weiterhin wurde nicht nur entgegen der Richtlinie gehandelt sondern auch entgegen dem eigenen Leitfaden zur Bewirtschaftung des Stadtgrüns von 2020. Die Mahd der Landfeste wurde mir durch die KSJ sowie die Stadtverwaltung vor einiger Zeit so begründet, dass es sich dabei um eine Liegewiese handle, die entsprechend kurz gehalten müsse. Diese ist aufgrund des falschen Mahdzeitpunkts nun absolut unnutzbar und zudem auch ökologisch nicht mehr sinnvoll.
Für eine wirklich dauerhafte, effiziente und auch effektive Bewirtschaftung der Grünflächen, sind die Vorgaben einzuhalten und nicht nur Termine im Kalender. Die Zerstörung der Flächen durch unprofessionelle und radikale „Pflege“ erzeugt nur erneute Kosten zur Wiederherstellung.
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