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title: "3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gibt Teilurteil im Normenkontrollverfahren Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen bekannt Bautzen; 2-G-Plus-Bestimmungen abgelehnt"
sdDatePublished: "2026-08-13T15:44:00Z"
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3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gibt Teilurteil im Normenkontrollverfahren Julia Neigel gegen Freistaat Sachsen bekannt Bautzen; 2-G-Plus-Bestimmungen abgelehnt

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

SÄCHSISCHES
OBERVERWALTUNGSGERICHT
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Medieninformation
Sächsisches Oberverwaltungsgericht
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16.02.2024
Teilurteil im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen
Freistaat Sachsen)
Medieninformation 4/2024
Nach
Ablehnung
der
gegen
die
Senatsmitglieder
gestellten
Befangenheitsanträge
hat
der
3.
Senat
des
Sächsischen
Oberverwaltungsgerichts
am
14.
Februar
2024
in
dem
Normenkontrollverfahren der Frau Julia Neigel gegen den Freistaat Sachen
ein Teilurteil bekannt gegeben.
Die Antragstellerin hatte sich unter anderem gegen die »2-G-Plus-
Bestimmungen« für den Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen oder
Einrichtungen und das Verbot von (Groß)Veranstaltungen und Festen in
der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in der
Fassung vom 2. Februar 2022 gewandt. Diesen Antrag hat das Sächsische
Oberverwaltungsgericht mit seinem Teilurteil nunmehr abgelehnt. Die
Entscheidungsgründe sind noch nicht schriftlich niedergelegt. Derzeit geht
der Senat davon aus, dass dies etwa zwei Monate in Anspruch nehmen
wird. Anschließend wird das Gericht auch die Öffentlichkeit über die
Urteilsgründe informieren.
Gegen das Teilurteil kann die Antragstellerin, nach Zustellung des
vollständig abgefassten Urteils, die Zulassung der Revision zum
Bundesverwaltungsgericht beantragen.
Die Antragstellerin hat sich außerdem noch gegen die Corona-Schutz-
Verordnung vom 5. November 2021 und hier im Besonderen gegen die »2-G-
Regelungen« unter anderem für Großveranstaltungen, Kultureinrichtungen
und Innengastronomie gewandt. Über diesen weiteren Antrag hat das
Sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Teilurteil noch nicht
entschieden. Insoweit wird das Verfahren fortgesetzt. Über den weiteren
Ablauf des Verfahrens wird der Senat voraussichtlich ebenfalls innerhalb
der nächsten zwei Monate entscheiden.
Hausanschrift:
Sächsisches
Oberverwaltungsgericht
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02625 Bautzen
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Jeannot Reichert
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