Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf ab; Bau darf vorläufig fortgesetzt werden
Medienservice Sachsen - Pressemitteilung
SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 21.07.2022 Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos Medieninformation 10/2022 Die Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf darf vorläug gebaut werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat am 13. Juli 2022 zwei Eilanträge betroffener Grundstückeigentümer abgelehnt. Die neue Trasse soll zur Sicherung der Energieversorgung einen Leitungsring schließen, mit dem insbesondere der Abuss von eingespeister Windenergie in die großen Verbrauchszentren ermöglicht werden soll. Gegenstand der nun entschiedenen Verfahren ist ein etwa 18 km langer Abschnitt zwischen den Umspannwerken Oberelsdorf und Röhrsdorf. Gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen haben die Eigentümer zweier Grundstücke, über die die geplante Freileitung verlaufen soll, Klage erhoben. Da diese Klagen keine aufschiebende Wirkung haben, haben die Betroffenen darüber hinaus im Eilverfahren begehrt, den Bau der Leitung zu stoppen. Diese Anträge hat das Oberverwaltungsgericht nun abgelehnt. In der Sache war vom Gericht unter anderem zu prüfen, ob die Trasse mit einer Freileitung geplant werden durfte oder ob dem Energieversorger hätte auferlegt werden müssen, die Leitung als Erdkabel auszuführen. § 43h des Energiewirtschaftsgesetzes sieht seit dem Jahr 2011 für Hochspannungsleitungen bis 110 kV einen Erdkabelvorrang vor, wenn die Erdverkabelung nicht mehr als um den Faktor 2,75 teurer als eine Freileitung ist. Die Landesdirektion Sachsen hat hierzu Gutachten eingeholt, nach denen die Kosten für ein Erdkabel über dieser Grenze liegen. Diese Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht ebenso wenig beanstandet wie die Wahl der Trasse, die im Wesentlichen parallel zur Bundesautobahn 72 geführt wird. Darüber hinaus haben die Antragsteller verschiedene Verfahrensfehler gerügt, die das Oberverwaltungsgericht nach der im Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg
- Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.lsf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzungen.
Seite 2 von 2 einstweiligen Rechtsschutz nur möglichen summarischen Prüfung nicht feststellen konnte. Gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts ist kein Rechtsmittel gegeben. Über die Klagen in der Hauptsache ist noch nicht entschieden. SächsOVG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 (4 B 228/21 und 4 B 235/21) Norma Schmidt-Rottmann – Pressesprecherin - Medien: Foto: Sächsisches Oberverwaltungsgericht