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title: "Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf ab; Bau darf vorläufig fortgesetzt werden"
sdDatePublished: "2026-08-13T15:44:00Z"
source: "https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1051834/download_pdf"
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  - "Freiberg"
  - "Chemnitz"
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Sächsisches Oberverwaltungsgericht lehnt Eilanträge gegen Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf (Lunzenau) und Chemnitz-Röhrsdorf ab; Bau darf vorläufig fortgesetzt werden

Medienservice Sachsen - Pressemitteilung

SÄCHSISCHES
OBERVERWALTUNGSGERICHT
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Medieninformation
Sächsisches Oberverwaltungsgericht
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ovg.justiz.sachsen.de*
21.07.2022
Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen
Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos
Medieninformation 10/2022
Die
Hochspannungsleitung
zwischen
Oberelsdorf
(Lunzenau)
und
Chemnitz-Röhrsdorf darf vorläug gebaut werden. Das Sächsische
Oberverwaltungsgericht hat am 13. Juli 2022 zwei Eilanträge betroffener
Grundstückeigentümer abgelehnt.
Die neue Trasse soll zur Sicherung der Energieversorgung einen Leitungsring
schließen, mit dem insbesondere der Abuss von eingespeister Windenergie
in die großen Verbrauchszentren ermöglicht werden soll. Gegenstand
der nun entschiedenen Verfahren ist ein etwa 18 km langer Abschnitt
zwischen den Umspannwerken Oberelsdorf und Röhrsdorf. Gegen den
entsprechenden Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen
haben die Eigentümer zweier Grundstücke, über die die geplante Freileitung
verlaufen soll, Klage erhoben. Da diese Klagen keine aufschiebende Wirkung
haben, haben die Betroffenen darüber hinaus im Eilverfahren begehrt, den
Bau der Leitung zu stoppen. Diese Anträge hat das Oberverwaltungsgericht
nun abgelehnt.
In der Sache war vom Gericht unter anderem zu prüfen, ob die Trasse
mit einer Freileitung geplant werden durfte oder ob dem Energieversorger
hätte auferlegt werden müssen, die Leitung als Erdkabel auszuführen.
§ 43h des Energiewirtschaftsgesetzes sieht seit dem Jahr 2011 für
Hochspannungsleitungen bis 110 kV einen Erdkabelvorrang vor, wenn die
Erdverkabelung nicht mehr als um den Faktor 2,75 teurer als eine Freileitung
ist. Die Landesdirektion Sachsen hat hierzu Gutachten eingeholt, nach
denen die Kosten für ein Erdkabel über dieser Grenze liegen. Diese
Prüfung hat das Oberverwaltungsgericht ebenso wenig beanstandet wie
die Wahl der Trasse, die im Wesentlichen parallel zur Bundesautobahn
72 geführt wird. Darüber hinaus haben die Antragsteller verschiedene
Verfahrensfehler gerügt, die das Oberverwaltungsgericht nach der im
Hausanschrift:
Sächsisches
Oberverwaltungsgericht
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02625 Bautzen
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vermerkten Voraussetzungen.

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einstweiligen Rechtsschutz nur möglichen summarischen Prüfung nicht
feststellen konnte.
Gegen die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts ist kein Rechtsmittel
gegeben. Über die Klagen in der Hauptsache ist noch nicht entschieden.
SächsOVG, Beschlüsse vom 13. Juli 2022 (4 B 228/21 und 4 B 235/21)
Norma Schmidt-Rottmann
– Pressesprecherin -
Medien:
Foto: Sächsisches Oberverwaltungsgericht