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title: "OWNLYOU GmbH Insolvenzverfahren Frankfurt am Main eröffnet; Insolvenzverwalterin bestellt: Julia Kappel-Gnirs"
sdDatePublished: "2026-08-13T09:01:00Z"
source: "https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/bankruptcy-ref?date=13.08.2026\u0026case=810+IN+417%2F26+O-2-7\u0026court=Frankfurt+am+Main\u0026id=9d993f58\u0026seat=Frankfurt+am+Main\u0026register=Frankfurt+am+Main%2C+HRB+131001"
topics:
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
  - name: "court administration"
    identifier: "medtop:20000109"
locations:
  - "Frankfurt am Main"
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OWNLYOU GmbH Insolvenzverfahren Frankfurt am Main eröffnet; Insolvenzverwalterin bestellt: Julia Kappel-Gnirs

Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026
Aktuelles Aktenzeichen: 810 IN 417/26 O-2-7
Gericht: Frankfurt am Main
Name, Vorname / Bezeichnung: OWNLYOU GmbH
Sitz / Wohnsitz: Frankfurt am Main
Register: Frankfurt am Main, HRB 131001

810 IN 417/26 O-33-: In dem Insolvenzverfahren OWNLYOU GmbH, Mainzer Landstraße 10, 60325 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131001), vertreten durch: Lukas Eppelmann, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 11.08.2026 um 11:19 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 30 92 0, Fax: 069/ 91 30 92 30, E-Mail: frankfurt@hww.eu, Internet: www.hww.eu. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 612/26 O-33- verbunden. Das Verfahren 810 IN 417/26 O-33- führt. Hinweise: Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 11.08.2026