Fontanestadt Neuruppin schreibt Grundstück in Alt Ruppin, Krangener Straße 1, zum Verkauf gegen Höchstgebot; Mindestkaufpreis 80.000 €
Grundstück in Alt Ruppin, Krangener Straße 1: Fontanestadt Neuruppin
Grundstück in Alt Ruppin, Krangener Straße 1
Ausschreibung: Grundstück in Alt Ruppin (Krangener Straße 1)
Die Fontanestadt Neuruppin schreibt das Grundstück der ehemaligen Kindergarten- und Hortnutzung in Alt Ruppin zum Verkauf gegen Höchstgebot aus.
• Lage: Krangener Straße 1, Außerhalb des Ortskerns Alt Ruppin
• Flurstücke: Gemarkung Alt Ruppin, Flur 4, Flurstück 197 (künftige Größe ca. 964 m² nach Abzug von ca. 50 m² Straßenfläche) und Flurstück 433 (651 m²)
• Gesamtfläche: ca. 1.615 m²
• Bebauung: Zweigeschossiges ehemaliges Mehrfamilienhaus mit massiven sowie in Leichtbauweise errichteten Nebengebäuden (vor 1990 als Kindergarten
• Zustand: Umfangreicher Umbau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf; alternativ ist ein Abriss mit anschließendem Neubau denkbar
Hinweis zu den planungsrechtlichen Grundlagen:
Die Flurstücke 197 und 433 befinden sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern Alt Ruppin, im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Am Weinberg Alt Ruppin“ der Fontanestadt Neuruppin.
• Mindestkaufpreisgebot: 80.000,00 € (Verkehrswert inkl. Gutachter- und Vermessungskosten) zzgl. sonstiger Kaufnebenkosten
• Ausschreibungsfrist: 23. August 2026
Detaillierte Antragsbedingungen sowie die zugehörigen Lagepläne und Unterlagen stehen Ihnen auf der Website der Fontanestadt Neuruppin zur Verfügung: neuruppin.de