Fontanestadt Neuruppin schreibt Grundstück in Alt Ruppin, Krangener Straße 1, zum Verkauf gegen Höchstgebot; Mindestkaufpreis 80.000 €

Grundstück in Alt Ruppin, Krangener Straße 1: Fontanestadt Neuruppin

Grundstück in Alt Ruppin, Krangener Straße 1

Ausschreibung: Grundstück in Alt Ruppin (Krangener Straße 1)

Die Fontanestadt Neuruppin schreibt das Grundstück der ehemaligen Kindergarten- und Hortnutzung in Alt Ruppin zum Verkauf gegen Höchstgebot aus.

• Lage: Krangener Straße 1, Außerhalb des Ortskerns Alt Ruppin

• Flurstücke: Gemarkung Alt Ruppin, Flur 4, Flurstück 197 (künftige Größe ca. 964 m² nach Abzug von ca. 50 m² Straßenfläche) und Flurstück 433 (651 m²)

• Gesamtfläche: ca. 1.615 m²

• Bebauung: Zweigeschossiges ehemaliges Mehrfamilienhaus mit massiven sowie in Leichtbauweise errichteten Nebengebäuden (vor 1990 als Kindergarten

• Zustand: Umfangreicher Umbau-, Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf; alternativ ist ein Abriss mit anschließendem Neubau denkbar

Hinweis zu den planungsrechtlichen Grundlagen:

Die Flurstücke 197 und 433 befinden sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für den Ortskern Alt Ruppin, im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung gem. § 172 BauGB und im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 51 „Am Weinberg Alt Ruppin“ der Fontanestadt Neuruppin.

• Mindestkaufpreisgebot: 80.000,00 € (Verkehrswert inkl. Gutachter- und Vermessungskosten) zzgl. sonstiger Kaufnebenkosten

• Ausschreibungsfrist: 23. August 2026

Detaillierte Antragsbedingungen sowie die zugehörigen Lagepläne und Unterlagen stehen Ihnen auf der Website der Fontanestadt Neuruppin zur Verfügung: neuruppin.de