Fontanestadt Neuruppin bietet Grundstück in Gnewikow, Gutsstraße 22; Mindestpreis 131.000 €
(Microsoft Word - 2026-08-13_final_Ausschreibung_Gutsstraße22_Gnewikow_ehemalige-Kita.docx)
Der Bürgermeister
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Die Fontanestadt Neuruppin bietet im Rahmen eines Gebotsverfahrens folgendes Objekt zum Kauf an:
Grundstück in Gnewikow, Gutsstraße 22 – ehemalige Kindertagesstätte im Leerstand Gemarkung Gnewikow, Flur 2, Flurstücke 274 und 275 mit einer Gesamtgröße von 1.751 m²
Das mit einem schlichten, eingeschossigen und verputzten Gebäude als Massivbau bebaute Grund- stück befindet sich im Dorfkern von Gnewikow direkt neben dem jetzigen Jugenddorf. Das 1957 er- richtete Kerngebäude ist ein Einzeldenkmal. Die Flurstücke 274 und 275 verfügen aktuell über keine Grundstückszufahrt. Der Antrag zzgl. der daraus resultierenden Kosten obliegt dem zukünftigen Ei- gentümer.
Kaufpreisgebot: mindestens 131.000,00 € (Verkehrswert inkl. Gutachter- und Erschlie- ßungskosten) zzgl. sonstiger anfallender Kaufnebenkosten.
Antragsbedingungen
- Bei dem vorbenannten Kaufpreisgebot handelt es sich um den zu bietenden Mindestkaufpreis ge- mäß dem Wertgutachten inklusive der Gutachter- und Erschließungskosten (zzgl. sonstiger anfal- lender Kaufnebenkosten) für das Grundstück. Bieter müssen ein schriftliches Angebot abgeben. Das Gebot ist in einem geschlossenen Umschlag, der die Beschriftung „Kaufpreisangebot Gnewikow, Gutsstraße 22“ tragen muss, im Sachgebiet Liegenschaften der Stadtverwaltung Neu- ruppin, Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin, Raum 3.08 abzugeben oder zu übersenden.
- Das Gebote ist mit einem eindeutig bezifferten Kaufpreis abzugeben. Es ist gleichzeitig anzugeben, wie lange sich der Bieter an das Gebot bindet und ob er, wenn es erforderlich wird, an Nachver- handlungen interessiert ist. Angebote, die unter dem Mindestkaufpreis liegen, können nicht berück- sichtigt werden.
- Ortsbesichtigungen sind nach vorheriger Terminabsprache möglich: Frau Buss, Tel. 03391/355-649, E-Mail: kerstin.buss@stadtneuruppin.de
- Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin behält sich vor, wenn es mehrere Interessenten für ein Verkaufsobjekt gibt, Nachverhandlungen (Bieterverfahren) durchzuführen.
- Die Fontanestadt Neuruppin ist in ihrer Entscheidung über die Gebotsannahme frei, es handelt sich um kein Ausschreibungsverfahren nach VOB oder UVgO.
Ausschreibungsfrist: unbefristet
Ruhle Bürgermeister