Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen limitiert Übernahme von Pflegeleistungen durch Tochter der Beschwerdeführerin; Rückweisung zur weiteren Abklärung
KV 2025/13 | 13.08.2026 | Entscheid Versicherungsgericht, 09.06.2026
Entscheid Versicherungsgericht, 09.06.2026 Art. 25a Abs. 1 und 3 KVG, Art. 7 und 7a KLV. Art. 53 Abs. 3 ATSG. Limitation der Übernahme von durch die Tochter der Beschwerdeführerin erbrachten Pflegeleistungen und Wiedererwägung lite pendete. Die von der Beschwerdegegnerin vorgenommene “Wiedererwägung” des angefochtenen Einspracheentscheids erweist sich als nichtig und ist als blosser Antrag an das Gericht zu verstehen. Der Sachverhalt erweist sich als ungenügend abgeklärt. Rückweisung der Sache an die Beschwerdegegnerin zur weiteren Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Juni 2026, KV 2025