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title: "Herbert Würsch vorläufige Konkursanzeige und ausgeschlagene Erbschaft Emmetten (NW); Konkurs eröffnet am 11.08.2026, Veröffentlichung folgt im Amtsblatt"
sdDatePublished: "2026-08-13T06:10:00Z"
source: "https://publikationen.sg.ch/ekab/00.276.560/publikation/"
topics:
  - name: "justice"
    identifier: "medtop:20000119"
  - name: "bankruptcy"
    identifier: "medtop:20000174"
locations:
  - "St. Gallen"
  - "Nidwalden"
  - "Switzerland"
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Herbert Würsch vorläufige Konkursanzeige und ausgeschlagene Erbschaft Emmetten (NW); Konkurs eröffnet am 11.08.2026, Veröffentlichung folgt im Amtsblatt

Vorläufige Konkursanzeige Herbert Würsch ausgeschlagene Erbschaft

Vorläufige Konkursanzeige Herbert Würsch ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Herbert Würsch ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Emmetten (NW) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 01.09.1942 Todesdatum: 11.06.2026 Wohnhaft gewesen: Hubertingerstrasse 18 8638 Goldingen Datum der Konkurseröffnung: 11.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG. Herbert Würsch ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Emmetten (NW) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 01.09.1942 Todesdatum: 11.06.2026 Wohnhaft gewesen: Hubertingerstrasse 18 8638 Goldingen Datum der Konkurseröffnung: 11.08.2026 Rechtliche Hinweise Schuldner des Konkursiten können ihre Schulden nicht mehr durch Zahlung an den Konkursiten begleichen; sie riskieren, zweimal bezahlen zu müssen. Ferner sind Personen, die Vermögensgegenstände des Konkursiten verwahren, unabhängig vom Rechtstitel der Verwahrung, bei Straffolge (Art. 324 Ziff. 5 StGB) verpflichtet, diese unverzüglich dem Konkursamt herauszugeben. Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. Publikation nach Art. 222 SchKG.