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title: "CDU-Fraktion Kleine Anfrage Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industrieflächen Bremen und Bremerhaven; 30 MW installierte Leistung in BIP/Hansalinie"
sdDatePublished: "2026-08-13T08:09:00Z"
source: "https://www.rathaus.bremen.de/sixcms/media.php/13/20260811_top_10_Windenergieanlagen_in_Gewerbe_und_Industriegebieten.pdf"
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  - "Bremen (Stadt)"
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CDU-Fraktion Kleine Anfrage Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industrieflächen Bremen und Bremerhaven; 30 MW installierte Leistung in BIP/Hansalinie

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Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU vom 9. Juni 2026
und Mitteilung des Senats vom 11. August 2026
Windenergieanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten – Potenziale, Nutzungs-
konflikte und Perspektiven in Bremen und Bremerhaven
Vorbemerkung des Fragestellers:
Windenergieanlagen auf Gewerbe- und Industrieflächen bieten Möglichkeiten, um zu-
sätzliche Potenziale für die erneuerbare Stromerzeugung zu erschließen, ohne weitere
Freiraumflächen in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig ergeben sich Nutzungskonflikte
mit gewerblichen Entwicklungs- und Erweiterungsinteressen sowie Fragen des Immissi-
onsschutzes, der Flächenverfügbarkeit und der Wirtschaftlichkeit. Der Senat verfolgt
bereits seit langer Zeit entsprechende Pilotansätze. Auffällig ist dabei die lange Verfah-
rensdauer: Bereits 2017 erklärte der Senat auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürger-
schaftsfraktion (Drucksache 19/1416 vom 28.11.2017), bei der Planung und Entwick-
lung von Gewerbegebieten im Land Bremen werde die Möglichkeit der Errichtung und
des Betriebs von Windenergieanlagen geprüft und soweit rechtlich möglich festgesetzt.
Dies gelte auch für die 3. Baustufe des Gewerbeparks Hansalinie Bremen. Dabei be-
zeichnete der Senat die Luneplate in Bremerhaven als Pilotprojekt für zukünftige nach-
haltige Gewerbegebiete im Land Bremen.

Es stellt sich die Frage, welche Prüfungen seitdem durchgeführt, welche Ergebnisse tat-
sächlich erzielt und welche Erkenntnisse von Vorzeigebeispielen übernommen und
übertragen wurden. Erläuterungsbedürftig ist auch, warum im Jahr 2026 noch immer
von einem Pilotprojekt in der Hansalinie gesprochen wird, wenn dieselbe Zielsetzung
bereits knapp zehn Jahre zuvor formuliert wurde. Auch vor dem Hintergrund, dass die
Freie Hansestadt Bremen die Klimaschutzziele für die Jahre 2030 und 2038 gemäß aktu-
eller Wirkungsanalyse des Instituts für Energie- und Umweltforschung (ifeu) verfehlen
wird, lässt sich eine solche außergewöhnlich lange Verfahrensdauer schwer erklären.
Der Senat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
1. In welchen Gewerbe- und Industriegebieten der Stadtgemeinde Bremen und der
Stadtgemeinde Bremerhaven sind derzeit Windenergieanlagen installiert?
a. Wie viele Windenergieanlagen befinden sich jeweils in den einzelnen Ge-
werbe- und Industriegebieten?
b. Welche Nennleistungen weisen die jeweiligen Anlagen auf?
c. Inwiefern ist in den nächsten Jahren jeweils ein Repowering geplant?
2. Wie hoch ist die installierte Gesamtleistung der Windenergieanlagen auf Ge-
werbe- und Industrieflächen in Bremen und Bremerhaven und wie wird sich
diese nach Einschätzung des Senats perspektivisch entwickeln?
Die Fragen 1 a-c. und 2 werden gemeinsam beantwortet.

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Für einzelne Gewerbe- und Industriegebiete, die sich im Eigentum der Sondervermögen
und der WFB befinden oder aus anderen Gründen klar einem Gewerbe- und Industrie-
standort zugerechnet werden, können Angaben gemacht werden. Dabei handelt es sich
teilweise um Zwischennutzungen auf noch nicht erschlossenen Standorten, um For-
schungswindenergieanlagen, um Mittelwindanlagen (etwa 100/250 kW bis 1 MW Nenn-
leistung) bzw. leistungsstärkeren WEA auf Betriebsgeländen. Die Auflistung erfolgt für
die Standorte differenziert.
Die Einbeziehung ausgewählter Hafenstandorte erfolgt ergänzend, um einen vollständi-
gen Überblick zu den Wirtschaftsstandorten zu geben, obwohl diese nicht ausdrücklich
Gegenstand der Kleinen Anfrage sind. Hintergrund sind dort bereits vorliegende Potenzi-
alanalysen, Planungen und konkrete Projekte sowie die daraus ableitbaren Erkennt-
nisse für weitere Standorte.

Bremen
 Bremer Industriepark (BIP)
Fünf Anlagen befinden sich auf gewerblichen Entwicklungsflächen des sechsten
Bauabschnitts des BIP, der in der Flächennutzungsplanung bereits als gewerbliche
Fläche dargestellt ist und für den sich aktuell ein Bebauungsplan für eine gewerbli-
che Entwicklung in der Aufstellung befindet. Die Anlagen sind als Zwischennutzung
errichtet und weisen Nennleistungen von 3 x 2.000 kW sowie 2 x 2.300 kW auf.
Zwei weitere Anlagen mit einer Nennleistung von 2.000 kW bzw. 2.500 kW befinden
sich auf dem Betriebsgelände der Stahlwerke. Eine zusätzliche, im fünften Bauab-
schnitt des BIP liegende Forschungswindenergieanlage weist eine Nennleistung von
3.400 kW auf.

 Gewerbepark Hansalinie Bremen (GHB)
Fünf WEA befinden sich auf gewerblichen Entwicklungsflächen (im FNP bereits als
gewerbliche Fläche dargestellt) in der geplanten vierten Baustufe des GHB in Zwi-
schennutzung. Die Anlagen weisen eine Nennleistung von jeweils 2.300 kW auf.

Unter Einbeziehung der vorgenannten WEA auf gewerblichen Entwicklungsflächen in
Zwischennutzung sowie auf gewerblich genutzten Flächen beträgt die installierte Nenn-
leistung im BIP und GHB derzeit rund 30 MW.

ArcelorMittal hat grundsätzlich Repowering-Pläne. Hier wurde ein positiver Vorbescheid
von der Gewerbeaufsicht erteilt. Langfristig kann durch Repowering eine höhere Leis-
tung erreicht werden. Repowering bedeutet den Austausch alter WEA durch neue, in der
Regel leistungsstärkere Anlagenmodelle am bestehenden Standort. Von daher hängt
die tatsächliche Entwicklung von den jeweiligen standortbezogenen, planungsrechtli-
chen, genehmigungsrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab.

Durch die Aufhebung der Zwischennutzung und den Rückbau der Bestands-WEA wird
eine Leistung von ca. 36-49 MW entfallen.

Bremerhaven
 Überseehafen: Aktuell sind noch keine WEA in Betrieb. In einer Windpotenzialana-
lyse der Deutschen WindGuard wurden sechs bis acht mögliche WEA-Standorte im
Gebiet des Überseehafens (plus zwei Anlagen auf dem Betriebsgelände der Lloyd-

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Werft) aufgezeigt. Die Windpotenzialanalyse wurde im Zeitraum von Dezember 2023
bis Februar 2025 erarbeitet und wird weiter ausgewertet.

 Fischereihafen Bremerhaven
Im Fischereihafen Bremerhaven sind derzeit fünf WEA verschiedener Betreiber in Be-
trieb, die unterschiedliche technische Spezifikationen aufweisen. Zwei Anlagen ha-
ben jeweils eine Nennleistung von 450 kW. Die übrigen drei Anlagen verfügen über
unterschiedliche Nennleistungen von 50 kW, 750 kW und 8 MW. Bei der 8 MW-WEA
handelt es sich um eine Testanlage für den Offshore-Einsatz.

Die zwei Anlagen, die im Jahr 1992 mit einer Nennleistung von jeweils 450 kW errich-
tet wurden, sollen langfristig durch eine moderne, leistungsstärkere WEA mit einer
Nennleistung von 6 MW ersetzt werden (Repowering).

In Summe sind im Fischereihafen Bremerhaven derzeit WEA mit rund 9,7 MW installier-
ter Gesamtleistung in Betrieb.
 Industriegebiet LogInPort
Im Industriegebiet LogInPort sind vierzehn Anlagen verschiedener Betreiber am
Netz. Die Anlagen haben eine Leistung zwischen 1 und 5 MW, die Gesamtleistung
beträgt rund 41,7 MW. Drei Anlagen befinden sich auf Grundstücken im Eigentum
der Stadt Bremerhaven, eine Anlage ist auf dem Teilsondervermögen des Landes
Bremen installiert. Aktuell wird dort ein Bauantrag für eine weitere Anlage mit einer
Leistung von 7 MW gestellt.

3. Welche Flächenpotenziale für zusätzliche Windenergieanlagen auf Gewerbe-
und Industrieflächen bestehen nach Einschätzung des Senats an welchen
Standorten im Land Bremen und auf welcher Datengrundlage (bitte mit Datum
der jeweiligen Erhebung bzw. Potenzialanalyse) beruhen diese?
4. Welche Gewerbe- und Industriegebiete im Land Bremen wurden seit 2017 hin-
sichtlich einer möglichen Integration von Windenergieanlagen untersucht?
a. Mit welchen Ergebnissen wurden diese Prüfungen jeweils wann abgeschlos-
sen?
b. Welche Standorte wurden dabei als grundsätzlich geeignet, eingeschränkt
geeignet oder ungeeignet bewertet?
c. Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden dabei die wirtschaftlichen Vor-
und Nachteile der Integration von Windenergieanlagen untersucht?
6. Für welche Gewerbegebiete in Bremen und Bremerhaven liegen bereits stand-
ortbezogene Umsetzungskonzepte oder Machbarkeitsuntersuchungen zu Pla-
nung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen vor?
a. Von wann und vom wem stammen diese Konzepte und Untersuchungen je-
weils und was ist ihre Kernaussage?
b. Welche Modelle zur direkten Versorgung von Gewerbebetrieben mit lokal er-
zeugtem Windstrom wurden dabei mit welchen Ergebnissen geprüft?
c. Welche öffentlichen Mittel wurden jeweils für die Erstellung dieser Konzepte
und Untersuchungen aufgewendet?
d. Wie gestaltet sich der weitere Zeit-Maßnahmen-Umsetzungsplan?

Die Fragen 3, 4 a.-c und 6 a.-d. werden gemeinsam beantwortet.

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Bremen
Erklärtes Ziel der Stadt Bremen ist die Stärkung der Windenergienutzung. Dies betrifft
auch die Prüfung von Möglichkeiten im Umfeld gewerblicher Nutzungen und ggf. inte-
grierter Standorte in Gewerbe- und Industriegebieten. Um den Ausbau der erneuerbaren
Energien voranzubringen ist eine grundsätzliche Prüfung der Möglichkeiten und Rah-
menbedingungen zur Nutzung von WEA in oder im Umfeld von Gewerbestandorten er-
forderlich. Dabei besteht das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voran-
zubringen und diese mit den Erfordernissen für die wirtschaftliche Entwicklung der Ge-
werbe- und Industriestandorte in Einklang zu bringen. Beide Zielsetzungen sind dabei
als wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Wirtschafts- und Klimapolitik zu verste-
hen.

Bei der Errichtung großmaßstäblicher WEA (5 MW) entsprechend des Standes der Tech-
nik und den Anforderungen an eine leistungsfähige Gewerbeflächenentwicklung können
Nutzungskonflikte entstehen, die einer sorgfältigen fachlichen Prüfung und Abwägung
bedürfen.

Vor diesem Hintergrund wurde bereits im Gewerbeentwicklungsprogramms (GEP2030)
mit der Entwicklungsstrategie für zukunftsweisende Wirtschaftsstandorte das Ziel for-
muliert, Zielkonflikte zwischen großmaßstäblichen WEA und der gewerblichen Entwick-
lung frühzeitig aufzuzeigen, transparent zu bewerten und Lösungsansätze kooperativ zu
entwickeln. Diese Zielsetzung besteht unverändert fort.

In diesem Zusammenhang wurde im GHB der Standort „WEA3“ (vergleiche Abbildung 1)
als sog. Pilotvorhaben untersucht, indem ein konkreter und durch die WFB finanzierter
Antrag gem. Bundesimmissionsschutzrecht für diesen Standort im Oktober 2022 ge-
stellt wurde. Ziel war es, die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedin-
gungen sowie die Vereinbarkeit einer großmaßstäblichen WEA mit den Anforderungen
an einen Gewerbestandort zu untersuchen und hieraus Erkenntnisse für vergleichbare
Standorte zu gewinnen und den Standort als Eigeninvestition der WFB zu realisieren. Die
Voranfrage wurde im Januar 2026 mit einem positiven Vorbescheid abgeschlossen, der
jedoch mit weitreichenden Auswirkungen auf die Vermarktbarkeit des Wirtschaftsstan-
dortes beziehungsweise den Betrieb der WEA verbunden wäre. Hierzu zählen insbeson-
dere erforderliche Abschaltungen der Anlage zur Vermeidung von Nutzungskonflikten.

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Abbildung 1: Lageskizze der Standorte „WEA3“ sowie „Amöbe“, Quelle: WFB
Die Auswertung der Untersuchungen verdeutlicht, dass eine 5 MW-WEA aufgrund der
mit diesen großen WEA verbundenen Wirkungen (Risiko von Trümmerbruch und Eisab-
fall, Lärm und Schlagschatten) zu erheblichen Beeinträchtigungen (nicht oder nur sehr
eingeschränkt gewerblich nutzbarer Flächen) der gewerblichen Entwicklung im GHB
führt (vergleiche Abb. 3). Die vertiefende Bewertung ergab, dass durch die Errichtung
der Windenergieanlage Gewerbeflächen nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar wä-
ren, erforderliche Arbeitsplätze nicht gesichert oder geschaffen werden könnten, Steu-
ermindereinnahmen zu erwarten wären und bereits getätigte Infrastrukturinvestitionen
(z. B. Sandaufhöhungen) an Wert verlieren würden. Windenergieanlagen in gewerblich
genutzten Gebieten schränken auch die Ansiedlung von Störfallbetrieben ein. Vor die-
sem Hintergrund wurde der Standort innerhalb de