Bezirksvertretung 7 (Porz) beschließt Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel für 2027/2028 in Porz; 155.000 € p.a. für Porz-Projekte

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle I/02-7/0

Vorlagen-Nummer

2278/2026 Freigabedatum

Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan 2027/2028 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltsmittel

Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum

Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirks- bezogenen Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2027/2028 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 12.05.2026 in Höhe von 155.000,00 € p.a. wie folgt:

konsumtiver Bereich Produkt- gruppe Bezeichnung / Teilergebnisplan Finanzposition Ansatz 2027/2028 0604 Kinder- und Jugendarbeit 0275.573.1800.6 50.000,00 € 0504 Freiwillige Sozialleistungen und in- terkulturelle Hilfen 0275.573.1800.6 40.000,00 € 0801 Sportförderung/ Unterhaltung von Sportstätten 0275.573.1800.6 10.000,00 € 0416 Kulturförderung 0275.573.1800.6 40.000,00 € 1201 Straßen, Wege, Plätze 0275.573.1800.6 5.000,00 € 1401 Umwelt Stadtgestaltung 0275.573.1800.6 10.000,00 €

Gesamtsumme im Deckungsring

155.000,00 €

Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026

2 Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein

Ja, investiv Investitionsauszahlungen

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

%

Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme

Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja

% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

155.000 € c) bilanzielle Abschreibungen

€ Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

€ b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

€ Einsparungen: ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€ b) Sachaufwendungen etc.

€ Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung: Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein ent- scheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 12.05.2026 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.439.700 € p.a. für die Haushalts- jahre 2027 und 2028 festgesetzt hat. Die Bezirksvertretung Porz hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Für das Jahr 2027 und 2028 entfallen auf den Stadtbezirk Porz jeweils ein Betrag in Höhe von 155.000,00 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag

3 von 1,07 € pro Einwohner*in zusammensetzt. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis- plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Fle- xibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi- ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Porz über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen entschieden hat. Die Projektgruppen sind gegenseitig deckungsfähig und wurden analog den in 2026 veraus- gabten Mitteln berücksichtigt.