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title: "Bezirksvertretung 7 (Porz) beschließt Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel für 2027/2028 in Porz; 155.000 € p.a. für Porz-Projekte"
sdDatePublished: "2026-08-13T13:53:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1108097\u0026type=do"
topics:
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "public finance"
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  - name: "sports policies"
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  - name: "cultural policy"
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  - name: "regional development policy"
    identifier: "medtop:20001174"
  - name: "social services"
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  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
locations:
  - "Köln"
  - "North Rhine-Westphalia"
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Bezirksvertretung 7 (Porz) beschließt Verwendung bezirksbezogener Haushaltsmittel für 2027/2028 in Porz; 155.000 € p.a. für Porz-Projekte

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
I/02-7/0

Vorlagen-Nummer

2278/2026
Freigabedatum

Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Haushaltsplan 2027/2028 - Veranschlagung der bezirksorientierten Haushaltsmittel

Beschlussorgan
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Gremium
Datum

Beschluss:
Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Porz beschließt die Verwendung der bezirks-
bezogenen Haushaltsmittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre
2027/2028 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 12.05.2026 in Höhe von
155.000,00 € p.a. wie folgt:

konsumtiver Bereich
Produkt-
gruppe
Bezeichnung / Teilergebnisplan
Finanzposition
Ansatz
2027/2028
0604
Kinder- und Jugendarbeit
0275.573.1800.6
50.000,00 €
0504
Freiwillige Sozialleistungen und in-
terkulturelle Hilfen
0275.573.1800.6
40.000,00 €
0801
Sportförderung/ Unterhaltung von
Sportstätten
0275.573.1800.6
10.000,00 €
0416
Kulturförderung
0275.573.1800.6
40.000,00 €
1201
Straßen, Wege, Plätze
0275.573.1800.6
5.000,00 €
1401
Umwelt Stadtgestaltung
0275.573.1800.6
10.000,00 €

Gesamtsumme im Deckungsring

155.000,00 €

Bezirksvertretung 7 (Porz)
15.09.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein

Ja, investiv
Investitionsauszahlungen

€

Zuwendungen/Zuschüsse
 Nein
 Ja

%

Ja, ergebniswirksam
Aufwendungen für die Maßnahme

€

Zuwendungen/Zuschüsse
 Nein
 Ja

%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr:
2027
a) Personalaufwendungen

€
b) Sachaufwendungen etc.

155.000 €
c) bilanzielle Abschreibungen

€
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam):
ab Haushaltsjahr:

a) Erträge

€
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten

€
Einsparungen:
ab Haushaltsjahr:

a) Personalaufwendungen

€
b) Sachaufwendungen etc.

€
Beginn, Dauer

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung:
Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist
festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der
vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen.
Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein ent-
scheiden können.
Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass
er in seiner Sitzung am 12.05.2026 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37
Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.439.700 € p.a. für die Haushalts-
jahre 2027 und 2028 festgesetzt hat.
Die Bezirksvertretung Porz hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel
unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.
Für das Jahr 2027 und 2028 entfallen auf den Stadtbezirk Porz jeweils ein Betrag in Höhe von
155.000,00 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag

3
von 1,07 € pro Einwohner*in zusammensetzt.
Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnis-
plans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt
werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung
vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung
vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich
keine Mittelverwendungen vorgeschlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Fle-
xibilität bei der Mittelvergabe gewährleistet.
Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investi-
ven Bereich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Porz über die Einzelbeschlussvorlagen zu
Projekten und Maßnahmen entschieden hat.
Die Projektgruppen sind gegenseitig deckungsfähig und wurden analog den in 2026 veraus-
gabten Mitteln berücksichtigt.