Stadt Köln, Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes, Plangebiet und Nachbargebiete; Öffentlichkeitsbeteiligung entfällt, Amtsblatt informiert Öffentlichkeit

Anlage 1

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu.

Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen?

Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert.

Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-Mail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung