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title: "DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH \u0026 Co. KG beantragt Bebauungsplan-Aufstellung Oskar-Jäger-Straße Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld; Beschleunigtes Verfahren gemäß §13a BauGB"
sdDatePublished: "2026-08-13T13:53:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1045551\u0026type=do"
topics:
  - name: "construction and property"
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  - name: "residential real estate"
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  - name: "housing and urban planning policy"
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locations:
  - "Köln"
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DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar 125 GmbH & Co. KG beantragt Bebauungsplan-Aufstellung Oskar-Jäger-Straße Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld; Beschleunigtes Verfahren gemäß §13a BauGB

Anlage 3

Erläuterungstext

Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in
Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld

1.
Anlass und Ziel der Planung
Mit Schreiben vom 26.08.2024 beantragte die Eigentümerin DWK AIRE - Ehrenfeld - Oscar
125 GmbH & Co. KG (im Weiteren: Investorin), ein Joint Venture der Die Wohnkompanie NRW
GmbH und der ArtInvest im Unternehmensverbund Zech Group, die Einleitung eines
Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Absicht, auf einem bestehenden
Gewerbestandort im Bereich der Oskar-Jäger-Straße in den Stadtteilen Köln-Ehrenfeld und
Köln-Braunsfeld eine städtebauliche Neuordnung und Umnutzung des Areals durchzuführen.
Ziel ist die Entwicklung eines urbanen Quartiers, das Wohnen, Arbeiten und öffentliche
Freiräume miteinander verknüpft.
Der Geltungsbereich umfasst zum Großteil Flächen, welche sich im Eigentum der Investorin
befinden. Ergänzend beinhaltet der Geltungsbereich städtische Flächen sowie weitere
Fremdgrundstücke. Ziel ist die Sicherung eines einheitlichen städtebaulichen und
freiraumplanerischen Konzepts für diesen Stadtbaustein.
Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach zentral gelegenen Flächen in Köln verfolgt
die Planung die Schaffung eines Urbanen Gebietes (MU) mit einer qualitätsvollen,
angemessenen städtebaulichen Dichte. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von
dringend benötigtem Wohnraum im Fokus – einschließlich eines Anteils an öffentlich
gefördertem Wohnungsbau. Es sollen erweiternd zur vorhandenen Heterogenität und
Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe
vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer Kindertagesstätte angestrebt, um die
soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu ergänzen und das Prinzip der Stadt der
kurzen Wege zu ermöglichen.
Zur Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sind öffentliche Spiel- und Grünflächen
vorgesehen. Da die geplante „Low Line“ teilweise nördlich im Plangebiet verlaufen soll, ist
diese mit einzubinden.
Die Entwicklung steht im Kontext der weitgreifenden Veränderungen in Ehrenfeld und den
angrenzenden Stadtteilen. Für die sogenannte „Weststadt“ wurde 2021 von der Stadt Köln ein
Zielbild erarbeitet, welches die Grundlage für die Fortschreibung der Rahmenplanung aus dem
Jahr 2004 bildet und Ziele für den Transformationsprozess der Weststadt definiert. Die Fläche
an der Oskar-Jäger-Straße bildet einen weiteren Baustein in den bereits initiierten und noch
anstehenden Entwicklungen in der direkten Nachbarschaft und näheren Umgebung.
Die städtebauliche Neuordnung
verfolgt das übergeordnete Ziel,
den bisherigen
Gewerbestandort in ein vielfältiges, durchmischtes Quartier mit hoher Lebens- und
Arbeitsqualität zu wandeln. Besonderer Wert wird auf eine urbane, kompakte Bebauung mit
attraktiven grünen Freiräumen gelegt, die den zukünftigen Bewohner*innen und Nutzer*innen
gleichermaßen zugutekommt.
Das vorhandene Planungsrecht lässt die Realisierung des Vorhabens nicht zu. Mit der
Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur

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Realisierung des Wohnquartiers und die ergänzenden Nutzungen geschaffen; ohne dass die
umliegenden bestehenden Gewerbebetriebe dadurch negativ beeinträchtigt werden.

2.
Verfahren
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist erforderlich, um die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit des geplanten Vorhabens zu schaffen.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB
aufgestellt. Zwar übersteigt die zulässige Grundfläche im Plangebiet den Schwellenwert von
20.000 m², jedoch handelt es sich um eine maßvolle Erweiterung und funktionale
Umstrukturierung innerhalb des bestehenden Stadtbausteins, sodass die Voraussetzungen
des beschleunigten Verfahrens dennoch erfüllt sind.
Das ca. 4 ha große Plangebiet liegt an der Oskar-Jäger-Straße im Kölner Stadtgebiet und ist
derzeit durch überwiegend gewerbliche Nutzungen geprägt. Die Fläche ist nahezu vollständig
versiegelt und stellt damit ein erhebliches Innenentwicklungspotenzial dar. Ziel der Planung ist
es, im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung ein neues urbanes Mischgebiet (MU) mit
wohn- und gewerbenahen Nutzungen zu entwickeln. Durch die städtebauliche Neuordnung
werden Flächenpotenziale effizienter genutzt, zugleich werden ökologische Verbesserungen
durch gezielte Entsiegelungsmaßnahmen und die Schaffung qualitätvoller Freiräume erzielt.
Die Entwicklung erfolgt
im unmittelbaren
Zusammenhang mit der vorhandenen
Siedlungsstruktur und soll sich funktional wie städtebaulich in das urbane Gefüge einfügen.
Es werden keine neuen Siedlungsbereiche im Außenbereich geschaffen. Vielmehr wird eine
Revitalisierung einer innerstädtischen heterogenen Gewerbefläche angestrebt, die zur
Aufwertung des gesamten Umfelds beiträgt.
Eine abschließende Prüfung der Umweltauswirkungen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 2
Abs. 4 BauGB erfolgt im weiteren Verfahren. Auf Grundlage des geplanten städtebaulichen
Konzepts und der damit verbundenen Maßnahmen zur Entsiegelung und Aufwertung wird zum
jetzigen Zeitpunkt nicht von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ausgegangen.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Planung durch die Entsiegelung, die Integration
neuer Grün- und Freiflächen sowie die emissionsarme Mischnutzung positive Effekte auf das
Lokalklima, den Wasserhaushalt und das Stadtbild haben wird.
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren
Zur Qualitätssicherung des Städtebaus plant die Investorin die Durchführung eines
zweiphasigen Verfahrens in Abstimmung mit der Stadt Köln. In einer ersten Phase sollen
maximal sieben Planungsteams teilnehmen, für die zweite Phase wird die Jury die Anzahl der
Planungsteams auf rund drei bis vier Teams reduzieren. Auf Grundlage der ersten
Juryentscheidung findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher die drei - vier Entwürfe
der Öffentlichkeit z. B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung vorgestellt werden statt.
Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die
Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht. Mit Abschluss des Qualifizierungs-
verfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen
werden. Neben der Sicherung der städtebaulichen Qualität soll ebenfalls die Freiraumqualität
im Plangebiet gewährleistet werden. Zu berücksichtigen ist hier insbesondere die planerische
Konkretisierung der „Low Line“, deren bauplanungsrechtliche Sicherung im anschließenden

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Bauleitplanverfahren erfolgen soll. Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens wird
Grundlage des nachgelagerten Bauleitplanverfahrens.

3.
Erläuterungen zum Plangebiet
3.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadtbezirk Ehrenfeld bzw. der
westliche Teil des Plangebietes liegt teilweise im Stadtbezirk Lindenthal. Es wird im Norden
durch angrenzende Gewerbebebauung und im Osten durch die Oskar-Jäger-Straße begrenzt.
Im Süden und Westen grenzen die Stolberger Str. sowie weitere gewerblich genutzte
Grundstücke an.
Das Plangebiet umfasst die im Eigentum der Investorin folgenden Flurstücke 661, 794, 795,
1145, 1501, 1559, 2417/204, 1277, 1278, 1279, 1280 und 1752 sowie die Flurstücke im
städtischen Eigentum 1131, 1443, 1676, 4002/202 und im Fremdeigentum folgende Flurstücke
1146, 1558, 1147, 1557, 1148, 1556 in der Gemarkung Müngersdorf und eine Fläche von rund
4 ha. Wobei sich hiervon ca. 3,5 ha im Eigentum der Investorin befinden.
3.2
Bestandssituation / Vorhandene Struktur
Das Plangebiet liegt an der Grenze der beiden Stadtteile Ehrenfeld und Braunsfeld im Kölner
Westen. Es liegt in der Kölner Weststadt, einem Begriff aus dem Zielbildprozess zur
Fortschreibung der Rahmenplanung Braunsfeld/ Müngersdorf/ Ehrenfeld aus dem Jahr 2021.
Der Bereich der gesamten Weststadt befindet sich seit einigen Jahren im Umbruch. Große
vormals überwiegend gewerblich und industriell genutzte Bereiche werden neuen Nutzungen
zugeführt und die gesamte Stadtsequenz des westlichen Kölns transformiert. Wichtige
Entwicklungsflächen, wie zum Beispiel das nordwestlich des Plangebietes gelegene „Max-
Becker-Areal“, das „Ehrenveedel“ auf der Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs nördlich der
Bahntrasse oder das westlich gelegene Neubauprojekt „Cosy“ befinden sich in der
Nachbarschaft.

Das Plangebiet ist aktuell mit heterogen gewerblich genutzten Gebäuden unterschiedlicher
Baujahre bebaut. Die baujahrestypische Bausubstanz weist einen sehr niedrigen
energetischen Standard auf. Die Freiflächen werden überwiegend als Parkplätze genutzt,
weshalb das Grundstück derzeit nahezu vollständig versiegelt ist.

Bestandteil des Geltungsbereiches ist auch ein Teil der Oskar-Jäger-Straße. Sie übernimmt
die Erschließungsfunktionen innerhalb des Stadtteils und darüber hinaus. In ihrer
Verlängerung nach Norden führt sie unter der Bahntrasse hindurch und verbindet damit auch
die nördlichen und südlichen Bereiche des Stadtteils.

Die Umgebung des Plangebietes ist ebenfalls durch eine starke Heterogenität geprägt.
Während das Plangebiet selbst und weite Teile der Umgebung überwiegend durch
gewerbliche Nutzungen geprägt sind, befinden sich ergänzend gastronomische, kulturelle und
gewerbliche Nutzungen in Erdgeschosszonen der Oskar-Jäger-Straße.

Eine zukünftige Planung sieht den Verlauf der „Low Line“, welche nördlich des Plangebietes
verläuft und teilweise in das Plangebiet hineinragen soll vor. Das Projekt „Low Line“ umfasst
eine lineare Grünverbindung für den Fuß- und Radverkehr entlang der alten Güterbahntrasse
vom Bahnhof Ehrenfeld im Osten bis zum P1-Park im Westen der Weststadt.

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3.3
Bestehende Erschließung
Das Plangebiet ist an das öffentliche Straßen- und Wegenetz der Stadt Köln angeschlossen.
Die Erschließung erfolgt heute für den motorisierten Individualverkehr (MIV) von der Oskar-
Jäger-Straße im Osten und der Stolberger Straße im Südwesten zu den vorhandenen
Grundstückszufahrten. Auf der Oskar-Jäger-Straße befinden sind beidseitig öffentliche
Parkplätze in Längsaufstellung.

Die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV ist über die nördlich gelegene Haltestelle Oskar-Jäger-
Straße (Buslinien 143 und 141) und der Haltestelle Stolberger Straße (Buslinie 140) südlich
des Plangebietes erschlossen. Des Weiteren befindet sich fußläufig in ca. 600 m entfernt, die
Haltestelle Weisbergstraße/ Gürtel (Straßenbahn 13).

Für den Fahrradverkehr ist nur im Bereich der Oskar-Jäger-Straße ein Radweg ausgewiesen.

4.
Planungsvorgaben
4.1
Regionalplan
Das Plangebiet ist im derzeitigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln (Teilabschnitt
Region Köln) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
4.2
Flächennutzungsplan
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als
Gewerbefläche dargestellt. Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht
erheblich
belastenden
Gewerbebetrieben.
Daneben
sind
Geschäfts-, Büro-
und
Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Vergnügungsstätten zulässig.

Da die Voraussetzungen für ein Verfahren nach § 13a BauGB vorliegen, kann nach § 13a
Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen dieses Verfahrens von einer Änderung des
Flächennutzungsplans abgesehen werden.

4.3
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplans Köln. Allerdings gilt das
Entwicklungsziel EZ 6 Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder
zur Verbesserung des Klimas vor.
4.4
Berücksichtigung von Fachplanungen
Bei dem Planungsvorhaben sind keine Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen.
4.5
Planungsrechtliche Situation / Bebauungsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb dem seit dem 02.01.1985 rechtkräftigen Bebauungsplan
Nr. 63459/04 mit dem Arbeitstitel "Stolberger Straße in Köln-Braunsfeld/-Ehrenfeld