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title: "Bezirksvertretung Mülheim – Fortführung des Projektes „Hallo Nachbar, danke schön“ im Stadtbezirk Mülheim; Finanzierung 2025 nicht möglich."
sdDatePublished: "2026-08-13T13:53:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1024338\u0026type=do"
topics:
  - name: "waste management"
    identifier: "medtop:20000269"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "government budget"
    identifier: "medtop:20000607"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
  - name: "education policy"
    identifier: "medtop:20001338"
locations:
  - "Köln"
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Bezirksvertretung Mülheim – Fortführung des Projektes „Hallo Nachbar, danke schön“ im Stadtbezirk Mülheim; Finanzierung 2025 nicht möglich.

Anlage 14
Votumsempfehlung der Bezirksvertretungen
für den Ratsbeschluss
Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung
Fortführung des Projektes „Hallo Nachbar,
danke schön“ im Stadtbezirk Mülheim. Votum
für die Aufnahme des Projektes in ‚Anlage 3
Priorisierte Maßnahmen‘ aufzunehmen und die
Finanzierung über die dortigen Gebühren
sicherzustellen
Das Projekt reagiert auf die
überdurchschnittliche Verwahrlosung in sog.
„benachteiligten Quartieren“:
Drei Pfeiler kennzeichnen das Konzept:
 persönliche Ansprache
 eine maßgeschneiderte, professionelle
Öffentlichkeitsarbeit, die sich
passgenauer Medien und Botschaften
bedient umweltpädagogische
Begleitmaßnahmen in den örtlichen
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Mülheim
Die Verwaltung befürwortet das Projekt grundsätzlich.
Allerdings ist diese Maßnahme aktuell nicht finanziert. Eine
Fortführung der Maßnahme in den drei Quartieren würde
ca. 180.000€ p.a. kosten.
Eine Aufnahme in die Liste der „Priorisierten Maßnahmen“,
die über Gebühren 2025 finanziert werden sollen, hätte eine
Neukalkulation der Gebühren und auch eine Änderung der
Abfallgebührensatzung und Straßenreinigungssatzung 2025
zur Folge. Eine Finanzierung über Gebühren im Rahmen
des Masterplans Sauberkeit 1674/2024 für 2025 ist daher
nicht möglich.
Die Verwaltung wird jedoch prüfen, ob diese Maßnahme ab
dem Jahr 2026 mit in die Liste der priorisierten Maßnahmen
aufgenommen werden kann, sofern die alternative
Finanzierung über den Einwegkunststofffonds eine
entsprechende Deckung möglich macht.