Investorin und Stadt Köln planen zweiphasiges Qualifizierungsverfahren zur Bebauungsplanung des Low Line-Gebiets in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld; ca. 400–500 Wohnungen, Entsiegelung des Westquartiers
Anlage 4
Leitplanken im Qualifizierungsverfahren Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld
Die Komplexität der Aufgabe ergibt sich insbesondere aus den Anforderungen an die baulich- räumliche und funktionale Neuordnung des Plangebiets auch in Bezug auf die umgebende Struktur der Weststadt. Angesichts dieser besonderen städtebaulichen Herausforderung hat sich die Investorin gemeinsam mit der Stadt Köln für ein zweiphasiges Verfahren mit qualitätssichernder Ausrichtung entschieden. Dieses beinhaltet dialogorientierte Elemente sowie einen engen Austausch mit der Jury und den zuständigen Vertreterinnen der Stadt Köln. Angestrebt ist auf Grundlage des im Zuge des Qualifizierungsverfahrens von der Jury empfohlenen Entwurfes die Neuaufstellung eines Bebauungsplans. Ziel ist, ein Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO festzusetzen, um eine gemischte Nutzung aus Wohnen, nicht störendem Gewerbe sowie sozialen und infrastrukturellen Einrichtungen zu ermöglichen. Folgende Unterlagen werden unter anderem als Grundlage zur Aufgabenstellung im Zuge des Qualifizierungsverfahrens zur Verfügung gestellt: • Zielbild für die Kölner Weststadt • Entwicklungsplanung Weststadt - Stadt Köln (Projektwebsite) o Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal o Dokumentation Akteurinnenworkshop zur Low Line vom 15.11.2024 o Dokumentation Auftaktveranstaltung zur Entwicklungsplanung Weststadt vom 24.09.2024 • Kooperatives Baulandmodell der Stadt Köln • Köln-Katalog • Klimaschutzleitlinien Köln • Kölner Perspektiven2030+ • Höhenentwicklungskonzept • Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft • Immissionssituation (z.B. Gewerbelärm) • Städtebauliche Entwicklungen in der Nachbarschaft, z.B. Max Becker-Areal, Widdersdorfer Straße 158 und 188a, Wohnbebauung Alsdorfer Straße etc. Aufgabe Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadtbezirk Ehrenfeld bzw. der westliche Teil des Plangebiets liegt teilweise im Stadtbezirk Lindenthal, umfasst ca. 4 ha und befindet sich in einem Bereich, für den das Zielbild für die Kölner Weststadt u.a. die „Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere“ vorsieht. Die Investorin beabsichtigt, in diesem Bereich ein urbanes Mischgebiet mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität und einer der innenstadtnahen Lage angemessenen städtebaulichen Dichte, unter Berücksichtigung des Köln-Katalogs, zu entwickeln. Zur Realisierung dieses Ziels ist die Neuausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) notwendig. Dabei steht insbesondere die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum im Fokus. Es sollen erweiternd zur vorhandenen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen und nicht störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer Kindertagesstätte angestrebt, um die soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu ergänzen und das Prinzip der Stadt der kurzen Wege zu ermöglichen. Unter Anwendung des
Kooperativen Baulandmodells Köln soll im Plangebiet freifinanzierter und öffentlich-geförderter Wohnungsbau (insgesamt ca. 400 - 500 Wohnungen) entstehen, der zur Linderung der allgemeinen Wohnungsnot bzw. des sehr stark angespannten Kölner Wohnungsmarkts beiträgt. Darüber hinaus sollen durch das angestrebte Bebauungsplanverfahren die bauplanungsrechtliche Sicherung und planerische Konkretisierung der „Low Line“ erfolgen, um die stadtteilübergreifende Anbindung und die Durchlässigkeit des derzeit abgeschotteten Grundstücks zu verbessern, was zu einer Belebung und ökologischen Aufwertung des zukünftigen Quartiers beiträgt. Gegenüber der bisherigen, annähernd zu 100 % versiegelten Situation, wird eine Transformation zu einem urbanen Mischquartier überdies zu einer ganz erheblichen Entsiegelung führen, gerade auch durch die Anwendung des Kooperativen Baulandmodells im Hinblick auf die öffentlichen Grün- und Spielflächen. Die Entwurfsteams und die Jury als empfehlendes Gremium, sollten die folgenden Themen im Rahmen der Bearbeitung als Orientierung verstehen: Ziel des durchgeführten Qualifizierungsverfahrens ist die Entwicklung einer zukunftsorientierten städtebaulichen Lösung für das Plangebiet in Köln-Ehrenfeld. Das Plangebiet soll im Rahmen der fortschreitenden Entwicklung der Kölner Weststadt eine zentrale Rolle übernehmen. Die „Low Line“ als Rückgrat der Weststadt stellt ein verbindendes Grün- und Freiraum- Element für den Fuß- und Radwegeverkehr dar und soll den Planbereich darüber hinaus mit den östlich und westlich angrenzenden Gebieten verbinden. Außerdem soll sie Aufenthaltsqualitäten schaffen und damit zum Verweilen einladen. Es ist ein urbanes und durchmischtes Quartier, unter Berücksichtigung gewerblicher Nutzungen zu schaffen, wodurch ein Experimentierraum für eine multifunktionale und produktive Stadt entstehen kann. Bestehende wie auch zukünftigen Nachbarschaften sind zu berücksichtigen. Zusätzlich soll die Schaffung von Räumen für gemeinwohlorientierte Nutzungen mitgedacht werden, um bereits vorhandene Gemeingüter zu ergänzen. Eine gezielte Öffnung des Areals zur Schaffung von Durchlässigkeit und öffentlicher Zugänglichkeit ist zu berücksichtigen. Die Schaffung von öffentlichen und privaten Räumen, die in ihrer Gestaltung zur Prägung des Quartiers und zur Erhöhung der Identität beitragen sind maßgeblich. Es sind eigenständige Bauabschnitte (Realteilung) unter Berücksichtigung einer stufenweisen Entwicklung zu bilden. Die Erschließung ist unter Berücksichtigung von Freiraumqualitäten und Funktionalität zu planen. Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Vorsorge gegen Starkregen und die Bekämpfung von Hitzeinseln. Förderung einer nachhaltigen und multimodalen Mobilität.
Verfahren Geplant ist ein nichtoffenes zweiphasiges Qualifizierungsverfahren mit maximal 7 teilnehmenden Planungsteams in der 1.Phase. Für die 2. Phase wird die Jury in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Planungsteams von 7 auf 3 - 4 reduzieren. Die Jury formuliert für die verbleibenden Teams allgemeine und individuelle Empfehlungen für die 2. Phase des Verfahrens, welche den Teilnehmenden mit auf den Weg gegeben werden. Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher die 3 - 4 Entwürfe der Öffentlichkeit z. B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung
vorgestellt werden statt. Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams ebenso wie die Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht. Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB vorgesehen werden. Geplant ist, diese in Form einer Abendveranstaltung durchzuführen. Das städtebauliche Planungskonzept, welches die Jury als Grundlage für das nachgelagerte Bebauungsplanverfahren empfiehlt, soll im Rahmen dieser Veranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt und Anregungen eingeholt werden. Das Ergebnis des Qualifizierungsverfahrens - in Form eines städtebaulichen Konzepts - sowie die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einem Vorgabenbeschluss, als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen. Teilnehmende Es werden 7 Planungsteams bestehend aus den Disziplinen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur teilnehmen. Es können bei Bedarf im Laufe des Verfahrens weitere Personen in beratender Funktion, zum Beispiel für die Themen Mobilität oder Schallschutz hinzugezogen werden. Jury Die Jury setzt sich aus den stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses (StEA) und der/dem jeweiligen Bezirksbürgermeisterin der Stadtbezirke Ehrenfeld und Lindenthal zusammen. Die Stellvertretungen werden durch die Fraktionen unter Berücksichtigung der jeweiligen Bezirksvertretung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in entsprechender Anzahl Fachpreisrichterinnen hinzugezogen inkl. eines Mitglieds des Rahmenplanungsbeirats als stimmberechtigtes Jurymitglied. Weitere nicht-stimmberechtigte Personen können als Beratung in der Jurysitzung dazukommen. Aufgrund der die Projektgröße, der städtebaulichen Lage, der Komplexität der Planungsaufgabe sowie der Bedeutung des Plangebietes in der Weststadt ist eine kleinere Zusammensetzung der Jury, wie sie unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann, für dieses Verfahren nicht vorgesehen.