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title: "Investorin und Stadt Köln planen zweiphasiges Qualifizierungsverfahren zur Bebauungsplanung des Low Line-Gebiets in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld; ca. 400–500 Wohnungen, Entsiegelung des Westquartiers"
sdDatePublished: "2026-08-13T13:53:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1045642\u0026type=do"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "residential real estate"
    identifier: "medtop:20001368"
  - name: "infrastructure projects"
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  - name: "public housing"
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  - name: "child care"
    identifier: "medtop:20001317"
  - name: "environmental policy"
    identifier: "medtop:20000423"
locations:
  - "Köln"
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Investorin und Stadt Köln planen zweiphasiges Qualifizierungsverfahren zur Bebauungsplanung des Low Line-Gebiets in Köln-Ehrenfeld/Braunsfeld; ca. 400–500 Wohnungen, Entsiegelung des Westquartiers

Anlage 4

Leitplanken im Qualifizierungsverfahren
Arbeitstitel: Oskar-Jäger-Straße südlich Low Line in
Köln-Ehrenfeld / Braunsfeld

Die Komplexität der Aufgabe ergibt sich insbesondere aus den Anforderungen an die baulich-
räumliche und funktionale Neuordnung des Plangebiets auch in Bezug auf die umgebende
Struktur der Weststadt. Angesichts dieser besonderen städtebaulichen Herausforderung hat
sich die Investorin gemeinsam mit der Stadt Köln für ein zweiphasiges Verfahren mit
qualitätssichernder Ausrichtung entschieden. Dieses beinhaltet dialogorientierte Elemente
sowie einen engen Austausch mit der Jury und den zuständigen Vertreter*innen der Stadt
Köln.
Angestrebt ist auf Grundlage des im Zuge des Qualifizierungsverfahrens von der Jury
empfohlenen Entwurfes die Neuaufstellung eines Bebauungsplans. Ziel ist, ein Urbanes
Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO festzusetzen, um eine gemischte Nutzung aus Wohnen,
nicht störendem Gewerbe sowie sozialen und infrastrukturellen Einrichtungen zu ermöglichen.
Folgende Unterlagen werden unter anderem als Grundlage zur Aufgabenstellung im Zuge des
Qualifizierungsverfahrens zur Verfügung gestellt:
•
Zielbild für die Kölner Weststadt
•
Entwicklungsplanung Weststadt - Stadt Köln (Projektwebsite)
o Grundsatzbeschluss über die Ergebnisse der Entwicklungsplanung
Weststadt inklusive der Projekte Low Line und Coty-Areal
o Dokumentation Akteur*innenworkshop zur Low Line vom 15.11.2024
o Dokumentation Auftaktveranstaltung zur Entwicklungsplanung Weststadt
vom 24.09.2024
•
Kooperatives Baulandmodell der Stadt Köln
•
Köln-Katalog
•
Klimaschutzleitlinien Köln
•
Kölner Perspektiven2030+
•
Höhenentwicklungskonzept
•
Stadtentwicklungskonzept für die produzierende Wirtschaft
•
Immissionssituation (z.B. Gewerbelärm)
•
Städtebauliche Entwicklungen in der Nachbarschaft, z.B. Max Becker-Areal,
Widdersdorfer Straße 158 und 188a, Wohnbebauung Alsdorfer Straße etc.
Aufgabe
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Köln im Stadtbezirk Ehrenfeld bzw. der
westliche Teil des Plangebiets liegt teilweise im Stadtbezirk Lindenthal, umfasst ca. 4 ha und
befindet sich in einem Bereich, für den das Zielbild für die Kölner Weststadt u.a. die
„Transformation von Gewerbestandorten in urbane Mischquartiere“ vorsieht. Die Investorin
beabsichtigt, in diesem Bereich ein urbanes Mischgebiet mit hoher Lebens- und Arbeitsqualität
und einer der innenstadtnahen Lage angemessenen städtebaulichen Dichte, unter
Berücksichtigung des Köln-Katalogs, zu entwickeln. Zur Realisierung dieses Ziels ist die
Neuausweisung eines Urbanen Gebietes (MU) notwendig. Dabei steht insbesondere die
Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum im Fokus. Es sollen erweiternd zur
vorhandenen Heterogenität und Urbanität der Nutzungen im Stadtteil Büros, Dienstleistungen
und nicht störendes Gewerbe vorgesehen werden. Zusätzlich wird die Integration einer
Kindertagesstätte angestrebt, um die soziale Infrastruktur des Quartiers bedarfsgerecht zu
ergänzen und das Prinzip der Stadt der kurzen Wege zu ermöglichen. Unter Anwendung des

Kooperativen Baulandmodells Köln soll im Plangebiet freifinanzierter und öffentlich-geförderter
Wohnungsbau (insgesamt ca. 400 - 500 Wohnungen) entstehen, der zur Linderung der
allgemeinen Wohnungsnot bzw. des sehr stark angespannten Kölner Wohnungsmarkts
beiträgt.
Darüber
hinaus
sollen
durch
das
angestrebte
Bebauungsplanverfahren
die
bauplanungsrechtliche Sicherung und planerische Konkretisierung der „Low Line“ erfolgen,
um die stadtteilübergreifende Anbindung und die Durchlässigkeit des derzeit abgeschotteten
Grundstücks zu verbessern, was zu einer Belebung und ökologischen Aufwertung des
zukünftigen Quartiers beiträgt. Gegenüber der bisherigen, annähernd zu 100 % versiegelten
Situation, wird eine Transformation zu einem urbanen Mischquartier überdies zu einer ganz
erheblichen Entsiegelung führen, gerade auch durch die Anwendung des Kooperativen
Baulandmodells im Hinblick auf die öffentlichen Grün- und Spielflächen.
Die Entwurfsteams und die Jury als empfehlendes Gremium, sollten die folgenden Themen im
Rahmen der Bearbeitung als Orientierung verstehen:

Ziel des durchgeführten Qualifizierungsverfahrens ist die Entwicklung einer
zukunftsorientierten städtebaulichen Lösung für das Plangebiet in Köln-Ehrenfeld.

Das Plangebiet soll im Rahmen der fortschreitenden Entwicklung der Kölner Weststadt
eine zentrale Rolle übernehmen.

Die „Low Line“ als Rückgrat der Weststadt stellt ein verbindendes Grün- und Freiraum-
Element für den Fuß- und Radwegeverkehr dar und soll den Planbereich darüber
hinaus mit den östlich und westlich angrenzenden Gebieten verbinden. Außerdem soll
sie Aufenthaltsqualitäten schaffen und damit zum Verweilen einladen.

Es ist ein urbanes und durchmischtes Quartier, unter Berücksichtigung gewerblicher
Nutzungen zu schaffen, wodurch ein Experimentierraum für eine multifunktionale und
produktive Stadt entstehen kann.

Bestehende wie auch zukünftigen Nachbarschaften sind zu berücksichtigen.
Zusätzlich soll die Schaffung von Räumen für gemeinwohlorientierte Nutzungen
mitgedacht werden, um bereits vorhandene Gemeingüter zu ergänzen.

Eine gezielte Öffnung des Areals zur Schaffung von Durchlässigkeit und öffentlicher
Zugänglichkeit ist zu berücksichtigen.

Die Schaffung von öffentlichen und privaten Räumen, die in ihrer Gestaltung zur
Prägung des Quartiers und zur Erhöhung der Identität beitragen sind maßgeblich.

Es sind eigenständige Bauabschnitte (Realteilung) unter Berücksichtigung einer
stufenweisen Entwicklung zu bilden.

Die Erschließung ist unter Berücksichtigung von Freiraumqualitäten und Funktionalität
zu planen.

Beitrag zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Vorsorge gegen Starkregen und die
Bekämpfung von Hitzeinseln.

Förderung einer nachhaltigen und multimodalen Mobilität.

Verfahren
Geplant ist ein nichtoffenes zweiphasiges Qualifizierungsverfahren mit maximal 7
teilnehmenden Planungsteams in der 1.Phase. Für die 2. Phase wird die Jury in ihrer ersten
Sitzung die Anzahl der Planungsteams von 7 auf 3 - 4 reduzieren.
Die Jury formuliert für die verbleibenden Teams allgemeine und individuelle Empfehlungen für
die 2. Phase des Verfahrens, welche den Teilnehmenden mit auf den Weg gegeben werden.
Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung
Auf Grundlage der ersten Juryentscheidung findet eine Zwischenpräsentation statt, in welcher
die 3 - 4 Entwürfe der Öffentlichkeit z. B. an Marktständen in einer Abendveranstaltung

vorgestellt werden statt. Das eingeholte Feedback der Öffentlichkeit wird den Planungsteams
ebenso wie die Empfehlungen der Jury für die 2. Phase weitergereicht.
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB
Mit Abschluss des Qualifizierungsverfahrens soll eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 (1) BauGB vorgesehen werden. Geplant ist, diese in Form einer Abendveranstaltung
durchzuführen. Das städtebauliche Planungskonzept, welches die Jury als Grundlage für das
nachgelagerte Bebauungsplanverfahren empfiehlt, soll im Rahmen dieser Veranstaltung der
Öffentlichkeit
vorgestellt
und
Anregungen
eingeholt
werden. Das Ergebnis des
Qualifizierungsverfahrens - in Form eines städtebaulichen Konzepts - sowie die Anregungen
aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einem Vorgabenbeschluss, als Grundlage für das
weitere Bebauungsplanverfahren beschlossen.
Teilnehmende
Es werden 7 Planungsteams bestehend aus den Disziplinen Stadtplanung und
Landschaftsarchitektur teilnehmen. Es können bei Bedarf im Laufe des Verfahrens weitere
Personen in beratender Funktion, zum Beispiel für die Themen Mobilität oder Schallschutz
hinzugezogen werden.
Jury
Die Jury setzt sich aus den stimmberechtigten Fraktionen des Stadtentwicklungsausschusses
(StEA) und der/dem jeweiligen Bezirksbürgermeister*in der Stadtbezirke Ehrenfeld und
Lindenthal
zusammen. Die Stellvertretungen
werden durch die Fraktionen
unter
Berücksichtigung der jeweiligen Bezirksvertretung(en) bestimmt. Zusätzlich werden in
entsprechender Anzahl Fachpreisrichter*innen hinzugezogen inkl. eines Mitglieds des
Rahmenplanungsbeirats als stimmberechtigtes Jurymitglied. Weitere nicht-stimmberechtigte
Personen können als Beratung in der Jurysitzung dazukommen.
Aufgrund
der die Projektgröße, der städtebaulichen Lage,
der Komplexität der
Planungsaufgabe sowie der Bedeutung des Plangebietes in der Weststadt ist eine kleinere
Zusammensetzung der Jury, wie sie unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann, für
dieses Verfahren nicht vorgesehen.