Herr Oliver Heiden wird ab 01.02.2027 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Regenstauf 2 bestellt.

Schornsteinfegerrecht; Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Bekanntmachung der Regierung der Oberpfalz vom 13.08.2026 Az.: ROP-SG23-2206.1-364-4-7

„Herr Oliver Heiden wird mit Wirkung ab 01.02.2027 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger auf den öffentlich ausgeschriebenen Kehrbezirk Regenstauf 2 bestellt.“ Hinweise: Die zuständige Behörde für Maßnahmen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ist das Landratsamt Regensburg (§ 1 Abs. 1 ZustVSchfw). Dies gilt auch für Kehrbezirke, die sich im Bereich anderer Kreisverwaltungsbehörden (hier Landratsamt Schwandorf) befinden (§ 1 Abs. 3 ZustVSchfw). Der Kehrbezirksumfang kann auf der Internetseite BayernAtlas eingesehen werden.

Der Verwaltungsakt und seine Begründung können bei der Regierung der Oberpfalz, SG 23, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Regensburg den 13.08.2026 Regierung der Oberpfalz gez. Stefan Graf