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title: "Regierung von Unterfranken veröffentlicht Planungshilfe zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Unterfranken; Bereitstellung belastbarer Argumente für konfliktarme Standorte"
sdDatePublished: "2026-08-13T15:50:00Z"
source: "https://regierung.unterfranken.bayern.de/mam/aufgaben/bereich2/sg24/2026-07-20_ruf24_planungshilfe_ff-pva_5te_akt.pdf"
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  - name: "renewable energy"
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  - "Germany"
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Regierung von Unterfranken veröffentlicht Planungshilfe zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Unterfranken; Bereitstellung belastbarer Argumente für konfliktarme Standorte

Steuerung von Photovoltaikanlagen
auf Freiflächen in Unterfranken

Planungshilfe für Städte, Gemeinden und Projektträger

Stand: 20.07.2026 (5te Aktualisierung)
 www.regierung.unterfranken.bayern.de

Regierung von Unterfranken
Höhere Landesplanungsbehörde

2

Inhalt
1
Anlass .................................................................................................... 3
2
Gebietskulisse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Unterfranken ...... 4
2.1
Gegenstand und Ziel .................................................................................................. 4
2.2
Vorgehensweise ......................................................................................................... 5
2.2.1
Übersicht Kriterienkatalog ..................................................................................... 6
2.2.2
Flächenkategorien ................................................................................................. 8
2.3
Ergebnis (Flächenbilanz) .......................................................................................... 11
2.4
Anwendung durch Städte und Gemeinden ............................................................... 13
2.4.1
Rolle der Städte und Gemeinden bei der Steuerung von FF-PVA ....................... 13
2.4.2
Anwendung der Planungshilfe ............................................................................. 14
3
Kriterienkatalog .................................................................................... 18
3.1
Natur- und Artenschutz ............................................................................................ 18
3.2
Landschaft, Freiraum und Erholung ......................................................................... 27
3.3
Kultur- und Sachgüter .............................................................................................. 31
3.4
Boden ...................................................................................................................... 33
3.5
Wald ......................................................................................................................... 37
3.6
Wasser ..................................................................................................................... 38
3.7
Bodenschätze .......................................................................................................... 41
3.8
Windenergie ............................................................................................................. 43
4
Hintergrundinformationen ..................................................................... 46
4.1
Photovoltaik als Teil der Energiewende: Ausbauziele und Umsetzung ..................... 46
4.2
Vorgaben und Lenkungswirkung des EEG im Bereich FF-PVA ................................ 48
4.3
Globalstrahlung und Sonnenscheindauer in Unterfranken ........................................ 51
Liste der verwendeten Datengrundlagen .................................................... 51

3

1 Anlass
In Bayern und somit auch im Regierungsbezirk Unterfranken ist die Nutzung der Solarenergie ein
wesentlicher Baustein der Energiewende. Erneuerbare Energien liegen im überragenden öffentli-
chen Interesse (vgl. § 2 EEG 2023). Um die bayerischen Ausbauziele regenerativer Energien zu
erreichen, ist es erforderlich, neben dem Ausbau von Photovoltaik auf und an Gebäuden die be-
stehenden Potenziale von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) zu nutzen. FF-PVA können
besonders kostengünstig nachhaltigen Strom produzieren und vergleichsweise schnell nennens-
werte Erzeugungskapazitäten aufbauen.
Derzeit nimmt die Anzahl geplanter FF-PVA-Projekte in Unterfranken zwar im Vergleich zu
2021/2022 ab, die Flächeninanspruchnahme der einzelnen Projekte ist weiterhin erheblich, viele
sind rund 20 ha groß, einige sind größer als 50 ha.
Der notwendige Flächenbedarf birgt weiterhin Konfliktpotenziale, u.a. mit Belangen des Natur-
und Landschaftsschutzes. In der Landwirtschaft konkurriert der Ausbau der FF-PVA als wettbe-
werbsfähige Alternative zur ackerbaulichen Nutzung, also mit der ebenfalls essenziellen Nah-
rungs- und Futtermittelproduktion. Konflikte entstanden zuletzt besonders dann, wenn sich Pla-
nungen von großen FF-PVA allein an Grundstücksverfügbarkeiten orientierten, ohne eine frühzei-
tige Auseinandersetzung mit entgegenstehenden Belangen und ohne eine Prüfung von Standort-
alternativen.
Die Planungshoheit für FF-PVA liegt in der Regel bei den Städten und Gemeinden. Der Druck
von Projektträgern im Verbund mit interessierten Grundstückseigentümern kann gerade für kleine
Gemeinden jedoch auch zur Belastung werden. Hier möchte die Landes- und Regionalplanung
mit dieser Planungshilfe den Kommunen belastbare Argumente für einen Ausbau erneuerbarer
Energien an geeigneten, konfliktarmen Standorten liefern. Sie nutzt dafür unterfrankenweit ein-
heitliche Bewertungskriterien, um die Eignung bestimmter Flächen aus regionalplanerischer Sicht
zu definieren.
Mit der vorliegenden Planungshilfe soll der raum- und umweltverträgliche Ausbau der regenerati-
ven Energien unterstützt und beschleunigt werden. Damit soll auch sichergestellt werden, dass in
der Bevölkerung die Akzeptanz für den Ausbau der Photovoltaik und den damit verbundenen
Veränderungen im Lebensumfeld erhalten bleibt. Deshalb richtet sich die Planungshilfe an Kom-
munen, Projektierer und Planungsbüros sowie fachlich berührte Träger öffentlicher Belange.

4

2 Gebietskulisse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Unterfran-
ken
2.1
Gegenstand und Ziel
Die vorliegende Planungshilfe soll als Bewertungs- und Entscheidungsgrundlage möglichst früh-
zeitig im Rahmen von Standortplanungen für FF-PVA genutzt werden. Sie unterstützt Kommunen
in der Bewertung einzelner Flächen und zeigt bei externen Anfragen schnell Realisierungschan-
cen und Konfliktpotenziale einzelner Flächen auf. Sie stellt eine unverbindliche Empfehlung dar,
die durch vertiefte Betrachtung vor Ort und kommunale Bauleitplanung der Städte und Gemein-
den konkretisiert und verbindlich gemacht werden kann.
Die Planungshilfe orientiert sich an den im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) und in
den Regionalplänen festgelegten landes- und regionalplanerischen Zielen und Grundsätzen.
Für die raumordnerische Bewertung von Flächen für FF-PVA ist einerseits das Ziel 6.2.1 des LEP
relevant, wonach erneuerbare Energien dezentral in allen Teilräumen verstärkt zu erschließen
und zu nutzen sind. Andererseits sind Festlegungen von Bedeutung, die die Flächenkulisse für
FF-PVA einschränken. Insbesondere die Grundsätze 6.2.3 LEP lenken FF-PVA auf vorbelastete
Standorte und in landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete. Gemäß G 1.1.3 LEP sollen bei der In-
anspruchnahme von Flächen außerdem Mehrfachnutzungen, die eine nachhaltige und sparsame
Flächennutzung ermöglichen, verfolgt werden.
Die Planung von FF-PVA trägt ferner dem Grundsatz 1.3.1 LEP zum Klimaschutz Rechnung, wo-
nach den Anforderungen zum Klimaschutz [...] durch die verstärkte Erschließung, Nutzung und
Speicherung erneuerbarer Energien Rechnung getragen werden soll.
Im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung sind die Ziele der Raumordnung zu beachten und
die Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen (Art. 3 BayLplG). Dies beinhaltet Belange
in den Bereichen Natur und Artenschutz, Landschaft, Freiraum und Erholung, Kultur- und Sach-
güter, Vermeidung vor Zersiedelung sowie Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und
Windenergienutzung. Die vorliegende Flächenkulisse zeigt diese potenziellen Konfliktfelder auf.
Die einzelnen Kriterien sind im Kriterienkatalog in Kapitel 3 erläutert und zusätzlich auf den Fach-
karten verortet.
Dabei sind die räumlichen Auswirkungen von FF-PVA nicht per se problematisch. Je nach Anla-
gentyp und örtlicher Situation kann auch ein Mehrwert erzielt werden. Auch können FF-PVA bei
entsprechendem Management gezielt mit dem Schutz der Biodiversität verknüpft werden. Ge-

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rade in ausgeräumten Landschaften können sie bei entsprechender Ausgestaltung Rückzugs-
räume für Tier- und Pflanzenarten bieten, die auf landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen
keinen Lebensraum mehr finden oder können als Trittsteinbiotope entlang von Verkehrswegen
fungieren. Auch können FF-PVA in den Weiteren Trinkwasserschutzzonen bei fachgerechter In-
stallation unter Berücksichtigung der Schutzzwecke eine Verbesserung des Wasserhaushaltes
nach sich ziehen.
Auf der regionalen Ebene bietet sich die Möglichkeit einer überörtlichen Sicht auf den Raum in
einem größeren, gesamträumlichen Zusammenhang. Über Gemeindegrenzen hinweg können
geeignete Standorträume mit geringem Konfliktpotential für die Errichtung von FF-PVA ermittelt
werden. Die Bauleitplanung wird in ihrer Aufgabe unterstützt, den Zubau von FF-PVA im Frei-
raum auf raum- und umweltverträgliche Flächen zu lenken. Planungs- und Realisierungszeit-
räume bei der Aufstellung der Bebauungspläne für FF-PVA können dadurch verkürzt werden.
2.2
Vorgehensweise
Die vorliegende Planungshilfe umfasst und bewertet den gesamten Regierungsbezirk Unterfran-
ken. Mit dem planerischen Gesamtkonzept sollen raum- und umweltverträgliche Potenziale für
FF-PVA in der freien Landschaft ermittelt werden. Die Flächenanalyse wurde auf den Außenbe-
reich begrenzt. Nicht einbezogen wurden Siedlungsflächen gemäß Amtliche Liegenschaftskatas-
terinformationssystem (ALKIS) sowie rechtskräftige Bauleitplanungen1. Im Außenbereich wurden
Gewässer, Abgrabungsflächen und Infrastrukturen2 nicht in den Suchraum einbezogen.
Zur Bewertung der verbliebenen Freiflächen wurde ein Kriterienkatalog auf Grundlage landes-,
regional- und fachplanerischer Belange entwickelt3. Methodisch orientiert sich die Planungshilfe
außerdem an einem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesent-
wicklung und Energie4. Anhand dieses Kriterienkatalogs werden Flächen bestimmten Kategorien
zugeordnet. So kann bereits auf regionaler Ebene eine Vorauswahl eher ungeeigneter bzw. eher
geeigneter Standorte geschehen. Dies erleichtert die konkrete Standortwahl und kann Planungen

1 Quelle: Raumordnungskataster. Wesentliche Grundlage für die vorliegende Untersuchung waren die
rechtskräftigen Bauleitpläne der Städte und Gemeinden. Laufende Bauleitplanverfahren sowie kommunale
Entwicklungsvorstellungen sind nicht erfasst. Neben den baulich geprägten Siedlungsgebieten wurden hier
die zur Siedlungsstruktur zugehörigen Nutzungsflächen (z.B. Parks und Grünanlagen, Kleingärten, Sport-
und Freizeitanlagen, Campingplätze sowie Friedhöfe) soweit sie aus den Bauleitplänen hervorgingen, mit
einbezogen. Auch wurden Aussiedlerhöfe und Sondergebiete erfasst, wobei eine Unterscheidung der ein-
zelnen Sondergebiete hinsichtlich ihrer Nutzung nicht vorgenommen wurde.
2 Z.B. Schienenwege, Bundesautobahnen, Straßen und Wege, Flugplätze mit Bauschutzbereichen und
Truppenübungsplätze
3 vgl. Tabelle 1 und Ausführungen in Kapitel 3
4 StMWi 06.06.2024 „Leitfaden für die Erstellung von Planungshilfen zur Steuerung von Photovoltaikanla-
gen auf Freiflächen (FF-PVA)“

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von Einzelprojekten vereinfachen und beschleunigen, da mögliche Konflikte bereits frühzeitig er-
kannt werden.
Die Ergebnisse werden zunächst in vier thematischen Fachkarten dargestellt. Anhand der Fach-
karten kann nachvollzogen werden, warum Flächen in der Ergebniskarte gelb (bedingt geeignete
Flächen mit mittlerem Raumwiderstand) oder rot (nicht geeignete Flächen mit hohem und sehr
hohem Raumwiderstand) dargestellt sind.

Abbildung 1: Übersicht Fachkarten; Eigene Darstellung
2.2.1 Übersicht Kriterienkatalog
Folgender Kriterienkatalog wird unterfrankenweit zur Ermittlung potenziell geeigneter Flächen für
FF-PVA angewendet. Die Einzelkriterien und deren Einstufung sind jeweils in Kapitel 3 einge-