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title: "Sandro Werner Katzorke Öffentliche Zustellung Salzlandkreis; Dokument gilt nach zwei Wochen."
sdDatePublished: "2026-08-13T09:07:00Z"
source: "https://www.salzlandkreis.de/aktuelles-presse/oeffentliche-zustellungen/2026/20260813-oez-22-214-0311-26.pdf?cid=f2v"
topics:
  - name: "justice"
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  - name: "government department"
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  - name: "family"
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locations:
  - "Schönebeck (Elbe)"
  - "Bernburg (Saale)"
  - "Salzlandkreis"
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Sandro Werner Katzorke Öffentliche Zustellung Salzlandkreis; Dokument gilt nach zwei Wochen.

Formular_Bekanntmachungstext_Öffentliche_Zustellung

SLK-06-06-1523; 2026-01-28
Salzlandkreis

Der Landrat

Benachrichtigung über eine Öffentliche Zustellung gem. § 10 des Verwaltungszu-
stellungsgesetzes (VwZG) in Verbindung mit § 1 des Verwaltungszustellungsgeset-
zes des Landes Sachsen-Anhalt (VwZG-LSA)

Datum und Art der Bekanntmachung der öffentlichen Benachrichtigung:
Datum (Wird von StS 06 ausgefüllt!)
13.08.2026
Art
Auf der Internetseite des Salzlandkreises.
>>> Salzlandkreis | Öffentliche Zustellungen

Veröffentlichende Behörde:
konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit
Salzlandkreis
Fachdienst Jugend und Familie 22.6 - Unterhaltsvorschuss

Name und letzte bekannte Anschrift der Zustellungsadressatin/des Zustellungsadressaten:
Herr
Vorname und Name
Sandro Werner Katzorke
Straße und Hausnummer
Alleestr. 2
PLZ Ort
39218 Schönebeck (Elbe)

Datum und Aktenzeichen des Dokuments (welches öffentlich zugestellt werden soll):
Datum
12.08.2026
Aktenzeichen
22/214/0311/26

Bezeichnung des Dokuments (Betreff des Dokuments):
Mitteilung über die Gewährung einer Unterhaltsleistung (Rechtswahrungsanzeige) gem. § 7 UVG
vom 23.07.1979

Stelle, wo das Dokument eingesehen werden kann:
konkrete Bezeichnung der Organisationseinheit
Salzlandkreis
Fachdienst Jugend und Familie - Bereich Unterhaltsvorschuss
Ansprechpartner
Frau Hoffmann
Standort
Bernburg
Zimmernummer
326
Telefonnummer
03471 684 1725
E-Mail
kehoffmann@kreis-slk.de
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Friedensallee 25
06406 Bernburg
Allgemeine Sprechzeiten
Montag
09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung

SLK-06-06-1523; 2026-01-28

Der Zustellungsadressatin/Der Zustelladressat hat die Möglichkeit, das Dokument nach vorherigen Ter-
minvereinbarung abzuholen und kann mit der bearbeitenden Behörde in Verbindung treten. Zur Aushändi-
gung des Schriftstückes ist eine Identifikation durch ein gültiges Personaldokument notwendig.

Grund für die öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 2 VwZG:
z. B.: Die postalische Zustellung an den Adressaten ist nicht möglich. Der gegenwärtige Aufenthaltsort ist
unbekannt. Herr Bohn hat keine Meldedeadresse. Eine Zustellung an einen Vertreter ist nicht möglich.

Hinweis zu Rechtsfolgen der öffentlichen Zustellung:
Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wo-
chen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung können Fristen (z. B. Rechtsbehelfsfrist) in Gang
gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.

gez.: Hoffmann

FD 22.6 UVG