SPD-Fraktion Osnabrück fragt Bauaufsicht zum Gebäude Schloßstraße 70, Osnabrück
Schloßstraße 70 – Anfrage der SPD-Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 27.08.2026 › SPD-Fraktion Osnabrück
- August 2026, 12:07 Uhr
am 11. August 2026, 12:07 Uhr
Schloßstraße 70 – Anfrage der SPD-Fraktion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt am 27.08.2026
Das Gebäude Schloßstraße 70 vermittelt seit vielen, vielen Jahren einen äußerlich stark sanierungsbedürftigen und zunehmend verfallenen Eindruck. Angesichts des Zustands des Gebäudes stellen sich Fragen zur Standsicherheit, zu möglichen Gefahren für das Umfeld und zur langfristigen Perspektive des Grundstücks.
Dabei muss insbesondere geklärt werden, ob die bauliche Substanz weiterhin ausreichend standsicher ist und ob Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner, die Nachbargrundstücke sowie den angrenzenden öffentlichen Straßen- und Gehwegbereich ausgeschlossen werden können.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Wann wurde das Gebäude Schloßstraße 70 zuletzt durch die Bauaufsicht überprüft, welche wesentlichen Schäden wurden dabei insbesondere an der tragenden Konstruktion, den Außenwänden, den Decken, dem Dach und der Fassade festgestellt und ist die vollständige Standsicherheit des Gebäudes aktuell fachgutachterlich nachgewiesen?
Welche konkreten bauaufsichtlichen Anordnungen, Sicherungsmaßnahmen oder Sanierungsaufforderungen hat die Stadt in den vergangenen zehn Jahren gegenüber den jeweiligen Eigentümerinnen oder Eigentümern erlassen? Sofern notwendige Maßnahmen bisher nicht oder nicht vollständig erfolgt sind: Aus welchen Gründen wurden bislang keine weitergehenden bauaufsichtlichen oder vollstreckungsrechtlichen Schritte eingeleitet?
Welche konkrete Perspektive verfolgt die Stadt für das Gebäude und das Grundstück – insbesondere hinsichtlich einer dauerhaften Sicherung, Sanierung und erneuten Nutzung oder, falls ein Erhalt technisch beziehungsweise wirtschaftlich nicht mehr möglich sein sollte, hinsichtlich eines Rückbaus und einer anschließenden Neubebauung und welche Bedeutung hat hierbei die Erhaltungssatzung für den Bereich Schloßstraße
Ritterstraße und bis wann will die Verwaltung eine verbindliche Lösung beziehungsweise ein abgestimmtes weiteres Vorgehen erreichen?
gez. Susanne Hambürger dos Reis
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