1,5 Mio Steuerpflichtige in Schleswig-Holstein erzielten 74,2 Mrd Euro Einkommen 2022; Einkommen um 8,4% gestiegen gegenüber Vorjahr
Lohn- und Einkommensteuerstatistik in Schleswig-Holstein 2022 - Statistik Nord
Große regionale Unterschiede beim Medianeinkommen
Statistik informiert … Nr. 134
Im Jahr 2022 erzielten die 1,5 Mio. Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein einen Gesamtbetrag der Einkünfte (im Folgenden als „Einkommen“ bezeichnet) in Höhe von 74,2 Mrd. Euro. Somit stieg die Zahl der Steuerpflichtigen um 2,0 Prozent und das Einkommen insgesamt um 8,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr, so das Statistikamt Nord.
Das Medianeinkommen der Steuerpflichtigen betrug 33 208 Euro. Das bedeutet: Die eine Hälfte der Steuerpflichtigen hatte ein geringeres, die andere Hälfte ein höheres Einkommen. Ein Viertel der Steuerpflichtigen erzielte ein Einkommen von unter 17 232 Euro und ein weiteres Viertel ein Einkommen von 55 328 Euro und mehr.
Die höchsten Medianeinkommen wiesen die Gemeinden Reußenköge im Kreis Nordfriesland und Wiedenborstel im Kreis Steinburg mit 84 323 bzw. 74 253 Euro auf. Zum Vergleich: Der landesweit niedrigste Wert lag bei 19 636 Euro in der Gemeinde Schmilau im Kreis Herzogtum Lauenburg.
Die Ergebnisse für die 1 104 schleswig-holsteinischen Gemeinden zeigen, wie unterschiedlich sich die Einkommen im Land verteilten. Von den fünf Prozent der Gemeinden mit den höchsten Medianeinkommen von 42 865 Euro und mehr lagen die meisten in den Kreisen Herzogtum Lauenburg (18 Gemeinden) und Rendsburg-Eckernförde (zehn Gemeinden), insbesondere in der Nähe von Hamburg, Lübeck und Kiel. Weitere acht Gemeinden aus dieser Gruppe waren im Kreis Nordfriesland zu finden.
Im Kreis Ostholstein gehörten hingegen zwei Drittel der Gemeinden zu den 25 Prozent der Gemeinden, die ein besonders niedriges Medianeinkommen von weniger als 33 137 Euro hatten. In allen kreisfreien Städten lag das Medianeinkommen ebenfalls unterhalb dieses Wertes. In den Hamburg-nahen Kreisen Stormarn und Segeberg war der Anteil solcher Gemeinden dagegen unterhalb von zehn Prozent.
Hinweise: Für die Gemeindeebene stehen die Ergebnisse auf unserer Internetseite (externer Link) (Externer Link) zum Download zur Verfügung.
Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Hier dargestellt werden nur unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit einem nichtnegativen Gesamtbetrag der Einkünfte.
Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerstatistik erhoben. Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer können diese Ergebnisse erst vier Jahre nach dem Veranlagungsjahr veröffentlicht werden.
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 in der Regel mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent an der Quelle besteuert und müssen nicht mehr von den Steuerpflichtigen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Entsprechend werden sie in diesen Fällen bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berücksichtigt.
Fachlicher Kontakt: Sören Werner Telefon: 0431 6895-9392 E-Mail: soeren.werner(at)statistik-nord(dot)de
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