Eigentümer von Liegenschaften in der Schweiz beauftragen den Auftrag zur Datenbearbeitung (ADB kompakt) durch Bewirtschafter; Version 1.0 veröffentlicht

Kompakte Vorlage für Auftrag zur Datenbearbeitung

Kompakte Vorlage für Auftrag zur Datenbearbeitung

Gemäss dem geltenden Datenschutzgesetz und der Datenschutzverordnung gelten Eigentümer von Liegenschaften, die für die Bewirtschaftung ein Immobiliendienstleistungs-Unternehmen beauftragen, sowie Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften, die eine Verwaltung wählen, als «Verantwortliche», die Leistungserbringer als «Auftragsbearbeiter». Zwischen den Parteien ist nebst dem Mandatsvertrag ein sog. Auftrag zur Datenbearbeitung (ADB) abzuschliessen. Der «ADB kompakt» des SVIT Schweiz ist eine vereinfachte Vertragsvorlage für Liegenschaftseigentümer bzw. Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften und deren Bewirtschafter

Branchenempfehlung zum Datenschutzgesetz – ADB kompakt: Auftrag zur Datenbearbeitung für die Immobilienbewirtschaftung (08.26de, Anhang G, Version 1.0)

Branchenempfehlung zum Datenschutzgesetz – ADB kompakt: Auftrag zur Datenbearbeitung für die Immobilienbewirtschaftung, Word-Vorlage (08.26de, Anhang G, Version 1.0)