Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist fasst Aufstellungsbeschluss zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes in Schöninghsdorf; langfristige Wohnraumversorgung gesichert

Gemeinde Twist Die Bürgermeisterin

Bauleitplanung der Gemeinde Twist 40. Änderung des Flächennutzungsplanes; Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Anlass der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Schöninghsdorf. Die Planung dient der bedarfsgerechten Wohnraumversorgung und unterstützt die nachhaltige Entwicklung des Ortsteils. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die Voraussetzungen für eine langfristig geordnete städtebauliche Wohnbauflächenentwicklung im Ortsteil Schöninghsdorf geschaffen.

Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden folgende Unterlagen zusammengestellt:

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Planzeichnung
  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Grundzüge der Planung
  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bekanntmachung
  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kartenausschnitt Die o. g. Unterlagen können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gemeinde Twist unter www.twist-emsland.de/beteiligungen sowie über das Landesportal Niedersachsen unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Darüber hinaus liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Twist, Flensbergstraße 7, Fachbereich Bau und Planung, Zimmer 1.34, 49767 Twist, aus. Die Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, nach Abstimmung aber auch zu anderen Zeiten, möglich). Eine Terminabsprache (E-Mail: terminvereinbarung@twist-emsland.de) wird generell empfohlen.

Während der Zeit vom 14.08.2026 bis einschließlich den 15.09.2026 können Stellung- nahmen elektronisch (per E-Mail bauleitplanung@twist-emsland.de) oder auch auf anderem Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Ihre abgegebene Stellungnahme wird im Rahmen der Abwägung dem Rat der Gemeinde Twist vorgelegt. Die Daten werden gespeichert, solange dies für das Verfahren und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Ausführliche Informationen nach Art. 13 DSGVO zu Ihren Rechten und unserem Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Homepage.

Twist, den 07. August 2026

Gemeinde Twist Die Bürgermeisterin

Gemeinde Twist Die Bürgermeisterin i.V.

    (Reiners)

Abgrenzung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes

Grundlage des Übersichtsplanes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung – unmaßstäblich