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title: "Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist fasst Aufstellungsbeschluss zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes in Schöninghsdorf; langfristige Wohnraumversorgung gesichert"
sdDatePublished: "2026-08-13T12:47:00Z"
source: "https://www.twist-emsland.de/pdf_files/2026-08-07-bekanntmachung-frueh-beteil-40-fnp-aend_2985_1.pdf"
topics:
  - name: "housing and urban planning policy"
    identifier: "medtop:20000628"
  - name: "residential real estate"
    identifier: "medtop:20001368"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
locations:
  - "Emsland"
  - "Twist"
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Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist fasst Aufstellungsbeschluss zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes in Schöninghsdorf; langfristige Wohnraumversorgung gesichert

Gemeinde Twist
Die Bürgermeisterin

Bauleitplanung der Gemeinde Twist
40. Änderung des Flächennutzungsplanes;
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Twist hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 den
Aufstellungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Anlass der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung
zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Schöninghsdorf. Die Planung dient der
bedarfsgerechten Wohnraumversorgung und unterstützt die nachhaltige Entwicklung des
Ortsteils. Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die Voraussetzungen für eine
langfristig geordnete städtebauliche Wohnbauflächenentwicklung im Ortsteil Schöninghsdorf
geschaffen.

Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurden folgende
Unterlagen zusammengestellt:
-
40. Änderung des Flächennutzungsplanes, Planzeichnung
-
40. Änderung des Flächennutzungsplanes, Grundzüge der Planung
-
40. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bekanntmachung
-
40. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kartenausschnitt
Die o. g. Unterlagen können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf der
Internetseite der Gemeinde Twist unter www.twist-emsland.de/beteiligungen sowie über das
Landesportal Niedersachsen unter https://www.uvp-verbund.de eingesehen werden. Darüber
hinaus liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Twist,
Flensbergstraße 7, Fachbereich Bau und Planung, Zimmer 1.34, 49767 Twist, aus. Die
Einsichtnahme ist während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 08:30
Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, nach Abstimmung
aber
auch
zu
anderen
Zeiten,
möglich).
Eine
Terminabsprache
(E-Mail:
terminvereinbarung@twist-emsland.de) wird generell empfohlen.

Während der Zeit vom 14.08.2026 bis einschließlich den 15.09.2026 können Stellung-
nahmen elektronisch (per E-Mail bauleitplanung@twist-emsland.de) oder auch auf anderem
Weg (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt
bleiben.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1
Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Ihre abgegebene Stellungnahme wird im Rahmen der
Abwägung dem Rat der Gemeinde Twist vorgelegt. Die Daten werden gespeichert, solange
dies für das Verfahren und die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.
Ausführliche Informationen nach Art. 13 DSGVO zu Ihren Rechten und unserem
Datenschutzbeauftragten finden Sie auf unserer Homepage.

Twist, den 07. August 2026

Gemeinde Twist
Die Bürgermeisterin

Gemeinde Twist
Die Bürgermeisterin
i.V.

        (Reiners)

Abgrenzung der
40. Änderung des Flächennutzungsplanes

Grundlage des Übersichtsplanes: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
Vermessungs- und Katasterverwaltung – unmaßstäblich