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title: "Verbraucherzentrale Bundesverband kommentiert GEREK-Leitfaden zur Netzneutralität in Deutschland; keine Abschwächung, Network Slicing vorsichtig beschränken"
sdDatePublished: "2026-08-13T11:26:00Z"
source: "https://www.vzbv.de/meldungen/netzneutralitaet-darf-nicht-aufgeweicht-werden"
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Verbraucherzentrale Bundesverband kommentiert GEREK-Leitfaden zur Netzneutralität in Deutschland; keine Abschwächung, Network Slicing vorsichtig beschränken

Netzneutralität darf nicht aufgeweicht werden | Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: iStock - aquaArts studio

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Netzneutralität darf nicht aufgeweicht werden

Netzneutralität ist die Grundlage des freien und offenen Internets. Sie stellt sicher, dass Internetanbieter Daten gleich behandeln und keine Inhalte verlangsamen, blockieren oder bevorzugen. Damit schützt dieses Prinzip Verbraucher:innen und verhindert, dass große Unternehmen sich durch bezahlte Bevorzugung unfaire Wettbewerbsvorteile verschaffen. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands muss das Prinzip der Gleichbehandlung aller Daten im Netz vollständig gewahrt bleiben. Das „Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation” (GEREK) hat einen Leitfaden für Unternehmen zur Umsetzung der Neutralitätsverordnung veröffentlicht.

begrüßt das Ziel, die Netzneutralitätsvorschriften weiter zu konkretisieren. So schafft die Einordnung einiger Spezialdienste, etwa Anwendungen zur optimierten Übertragung medizinischer Informationen vom Rettungswagen an das aufnehmende Krankenhaus, Rechtssicherheit und fördert damit Innovation.

betont aber, dass der neue Leitfaden des GEREKs nicht zu einer Abschwächung der Netzneutralität führen darf. Das könnte Anbietern die Tür für diskriminierende Praktiken zu wirtschaftlichen Zwecken öffnen.

sieht die Gefahr, dass Netzneutralitätsvorschriften schrittweise aufgeweicht werden. Bestimmte Anwendungen, etwa virtuelle und erweiterte Realitäten (VR und AR), sollen unter bestimmten Voraussetzungen bevorzugt behandelt werden dürfen. Eine solche Priorisierung darf jedoch keine negativen Auswirkungen auf andere Anwendungen im selben Netz haben und muss von den Nutzer:innen kontrollierbar bleiben.

warnt vor einem zu weitreichenden Einsatz von „Network Slicing“ und fordert GEREK auf, an diesen Stellen nachzubessern. Mit „Network Slicing“ können Datenströme unterschiedlich priorisiert werden. Das sollte nur dort zugelassen werden, wo es technisch erforderlich ist, und darf nicht zulasten anderer Anwendungen im selben Netz gehen.

Protecting the Open Internet in the Age of Network Slicing

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12.08.2026 Netzneutralität darf nicht aufgeweicht werden

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Statement from the Federation of German Consumer Organisations (Verbraucherzentrale Bundesverband - vzbv) on the European Commission’s exploratory consultation on the “future of the electronic communications sector and its infrastructure” | May 2023

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21.02.2022 Vodafone-Pass verstößt gegen EU-Recht

Urteil vom 02.09.2021 | C‑5

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19.06.2019 Vodafone-Pass darf nicht nur im Inland gelten

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Enthält ein Mobilfunktarif die Möglichkeit, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss dies EU-weit gelten. Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres „Vodafone-Passes“ daher nicht auf Deutschland begrenzen, entschied das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des vzbv.

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Quelle: Mirko - AdobeStock 21.02.2022 Vodafone-Pass verstößt gegen EU-Recht Urteil vom 02.09.2021 | C‑5

20 | Europäischer Gerichtshof Der EuGH hat heute in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Vodafone GmbH über den Vodafone-Pass entschieden. Mit dem Vodafone-Pass können Verbraucher:innen ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen nutzen. Urteil ansehen

Quelle: oatawa - adobestock.de 19.06.2019 Vodafone-Pass darf nicht nur im Inland gelten Urteil vom 19.06.2019 | 12 O 158

18 | Landgericht Düsseldorf Zu diesem Urteil existiert bereits ein aktuelleres Urteil Enthält ein Mobilfunktarif die Möglichkeit, ausgewählte Apps ohne Anrechnung auf das vereinbarte Datenvolumen zu nutzen, muss dies EU-weit gelten. Die Vodafone GmbH darf die Gültigkeit ihres „Vodafone-Passes“ daher nicht auf Deutschland begrenzen, entschied das Landgericht Düsseldorf nach einer Klage des vzbv. Urteil ansehen