Betreiber von KI-Systemen müssen europaweit Transparenzpflichten erfüllen
Kennzeichnungspflicht für Künstliche Intelligenz | Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW)
Seit Anfang August gelten europaweit Transparenzpflichten für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Mit der Verordnung (EU) 2024
1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (KI-Verordnung
AI Act) werden europaweit schrittweise verbindliche Regeln für den Umgang mit KI eingeführt.
Betreiber, d.h. diejenigen, die KI-Systeme beruflich einsetzen, müssen seit dem 2. August nach Art. 50 Abs. 4 sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, wenn sie mit einer Maschine interagieren oder Inhalte künstlich erzeugt bzw. manipuliert wurden. Bewusste oder unbewusste Täuschungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern sollen damit verhindert werden. Architekturbüros sollten sich daher informieren, in welchen Fällen sie KI-generierte Inhalte als solche ausweisen müssen.
Die Bundesarchitektenkammer hat hierzu Empfehlungen veröffentlicht .