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title: "Natalie Leistikow UVG-Anträge abgelehnt Ulm; Fristen beginnen, Rechtsnachteile möglich"
sdDatePublished: "2026-08-14T15:13:00Z"
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  - "Baden-Württemberg"
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  - "Ulm"
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Natalie Leistikow UVG-Anträge abgelehnt Ulm; Fristen beginnen, Rechtsnachteile möglich

Öffentliche Bekanntmachung

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Ablehnung der Anträge

Leistikow, Natalie
geboren am 20.07.1987
zuletzt wohnhaft in
Im Wiblinger Hart 3, 89079 Ulm

Der derzeitige Aufenthaltsort von Natalie Leistikow ist unbekannt und eine Zustellung
an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigen ist nicht möglich.

Deshalb wird nach § 11 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz für Baden-
Württemberg (LVwZG) die Ablehnung der Anträge vom Land Baden-Württemberg,
vertreten durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Unterhaltsvorschusskasse vom
11.08.2026, Aktenzeichen 40014 508.714526 und 508.714527 durch öffentliche
Bekanntmachung zugestellt. Das Schreiben kann vom Berechtigten beim
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Zimmer 4H-22, Schillerstraße 30, 89077 Ulm
eingesehen werden.

Sobald das Dokument öffentlich zugestellt ist beginnen Fristen, deren Ablauf
Rechtsnachteile zur Folge haben können.

Dieses Dokument wurde am 14.08.2026 auf der Webseite des Landratsamts Alb-
Donau-Kreis (www.alb-donau-kreis.de) bereitgestellt.