Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Grünenbach feststellt Wertermittlungsergebnisse der Flurneuordnung Grünenbach, Landkreis Lindau (Bodensee); Widerspruch innerhalb eines Monats möglich
Teilnehmergemeinschaft Grünenbach
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Bekanntmachung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse Flurneuordnung Grünenbach Gemeinde Grünenbach, Landkreis Lindau (Bodensee) Bekanntmachung Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemein- schaft hat die Ergebnisse der Wertermittlung am 13.01.2020 festgestellt. Die Grundsätze der Wertermittlung sind in einer Vorstandsniederschrift auf- geführt. Die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung sind außerdem in der Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, darge- stellt. Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, sind Bestand- teil dieser Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Feststellung auch auf Änderungen und Ergänzungen der Wertermittlungs- ergebnisse bezieht, die seit der Erläuterung der Ergebnisse der Wertermitt- lung eingetreten sind. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke, nicht nur der eigenen, kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung bei dem Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Grünenbach am Amt für Ländliche Entwick- lung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben) (Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), Wider- spruch eingelegt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elekt- ronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Krumbach (Schwaben), 05.08.2026 gez. Peter Hermanutz Baurat
r’( FlurneuordnungGrünenbach GemeindeGrünenbach,LandkreisLindau(Bodensee) Niederschrift überdienichtöffentlicheVorstandssitzung Ort: Grünenbach Datum: 13.01.2020 Tagesordnung:
- VorstellungderLandwirtschaftlichenSachverständigen
- WertermittlungderEinlageflurstückemitBeschlussderGrundsätze
- FestlegungdesQuadratmeterpreisesfürFlächenzu-undabgänge
- BekanntgabederWertermittlungsergebnisse
- FeststellungderWertermittlungsergebnisse
- BekanntgabederFeststellungderWertermittlungsergebnisse Anwesend:
- DerVorsitzendedesVorstands derTeilnehmergemeinschaft: FriedrichRampp
- DerStellvertreterdes Vorsitzenden: DerVorsitzendehatdendurchlandw.Sachver- ständigeverstärktenVorstandderTeilnehmerge- meinschaftzurheutigenSitzungeinberufen.Die GesamtzahlderVorstandsmitgliederbeträgt6 ; dienebenbezeichnetenMitgliederdesVorstands sinderschienen.
- Vorstandsmitglieder: PO1/ ( eltv verhinderte vertretendurch: Vorstandsmitglieder:
- DieStellvertreter: 7
Die weiteren nebenstehendenStellvertreter nehmenberatendanderSitzungteil. 5. Dielandw.Sachverständigen: MichaelHerzundJosefMerk Nach§26Abs.2Satz1FlurbGistderVorstandsomitbeschlussfähig. DerVorstandbeschließtmitdembeideneinzelnenBeschlusspunkteneigensver- merktenAbstimmungsverhältnis. VKZLE-301001 Seite1von4
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- VorstellungderLandwirtschaftlichenSachverständigen ZuBeginnderVorstandssitzungwerdendieSachverständigenMichaelHerzundJo- sefMerkdurchdenSitzungsleitervorgestelltundderenAufgabengemäß§31 FlurbGerläutert.
- WertermittlungderEinlageflurstücke BeimVerfahrenGrünenbachhandeltessichumeinvereinfachtesVerfahrennach den§§1,4,86Abs.1Nr.1.DerSchwerpunktliegtvoralleminderFörderungvon WegebaumaßnahmenfüreineguteunddauerhafteErschließungderlandwirtschaft- lichenBetriebeundNutzflächen,aberauchaufderErhaltungderabwechslungsreich gegliedertenKulturlandschaftundderSchaffungvonneuenLandschaftselementen. EineumfassendeNeuordnungderGrundstückefindetdeshalbnichtstatt.ZurAuf- bringungderFlächenfürdenWegebauwirdeinLandabzugerhoben. InfolgederBerücksichtigungdiesesLandabzugesundderNeuabmarkungderaus- gebautenWegeergebensichimRahmenderNeuverteilungkleinereGrenzände- rungen,ebensodurchGrenzregelungenundGrenzbegradigungenaufderGrundla- gevonfreiwilligenVereinbarungenvonGrundeigentümern. DarausergebensichfolgendeErkenntnisse:
- DieBodenordnungwirdinvereinfachterFormdurchgeführt.
- AufdieDurchführungeinerWertermittlungfürdieeinzelnenFlurstücke(Feld- schätzung")wirdverzichtet. Derdurch2SachverständigeverstärkteVorstandderTeilnehmergemeinschaftbe- schließtdaher,zurVerfahrensvereinfachungundzumbesserenVerständnisfürdie BeteiligtendieWertzahl10füralleGrundstückedesVerfahrensgebietesfestzule- gen.Darausergibtsich,dassdieFlächenvonallenGrundstückenidentischmitden VVertverhältniszahlensind. DieinderVVertermittlungskartefüralleGrundstückedesVerfahrensgebieteseinge- trageneWertzahl10wirdhiermitbeschlossen. DieseFestlegungensindinderanliegendenNiederschriftüberdieAufstellungder GrundsätzederWertermittlung"zusammengefasst.Diesewerdenhiermitbeschlos- sen. Angenommenmit 8 gegen 0 Stimmen.
FestlegungdesQuadratmeterpreisesfürFlächenzu-undabgänge FürdieimVerfahrenerforderlichenGrundstücksabtretungenfürgemeinschaftliche undöffentlicheAnlagenwerdenfürdenBodenanteil dieWerte Seite2von4
200 von30,00 /rn2 beinichterschlossenemBauland(gemäßFNP) von3,20 /m2 beilandwirtschaftlichenFlächen von0,40-0,70 /rn2 beiWald-,Gewässer-undUnlandflächensowiebeiWegen alsAnhaltspunktfürGrundstücksverhandlungenfestgelegt.DiesePreiseorientieren sichandenBodenrichtwertenfürGrünenbach. Angenommenmit 8 gegen 0 Stimmen. 4. BekanntgabederWertermittlungsergebnisse DieErgebnissederWertermittlungwerdendenBeteiligtenineinemInfobrief,dermit derLadungzumWunschterminzugeschicktwird,erläutert.DieVVertermittlungskarte unddieseNiederschriftwerdenzweiWochenlangzurEinsichtnahmefürdieBetei- ligteninderGemeindekanzleioffengelegt.WährendderZeitdieserOffenlegung könnenbeiderTeilnehmergemeinschaftschriftlichEinwendungengegendieErgeb- nissederWertermittlungallerGrundstücke,nichtnurdereigenen,vorgebrachtwer- den. DieEinwendungenmüssenbeimVorsitzendendesVorstandsderTeilnehmerge- meinschaftbeimAmtfürLändlicheEntwicklungSchwaben,derdieTeilnehmerge- meinschaftvertritt,schriftlicherhobenwerden.Derdurch2Sachverständigever- stärkteVorstandwirdzudenEinwendungenStellungnehmen,begründetenEin- wendungenabhelfenunddanndieErgebnissederWertermittlungfeststellen. Angenommenmit 8 gegen 0 Stimmen. 5. FeststellungderWertermittlungsergebnisse SoferngegendieErgebnissederWertermittlungkeineEinwendungenerhobenwer- den,stelltderdurch2SachverständigeverstärkteVorstandschonheutedieErgeb- nissederWertermittlungnach§32FlurbGundArt.9AGFlurbGfest. Angenommenmit 8 gegen 0 Stimmen. 6. BekanntgabederFeststellungderWertermittlungsergebnisse DieFeststellungderWertermittlungsergebnissewirdzweiWochenlangöffentlich bekanntgemacht.DieöffentlicheBekanntmachungenthälteineRechtsbehelfsbeleh- rung.WährendderZeitderBekanntmachungwerdendieNiederschriftüberdie GrundsätzederWertermittlungunddieWertermittlungskarte,aufdiesichdieFest- stellungbezieht,imRathausderGemeindeGrünenbachzurEinsichtnahmefürdie Beteiligtenausgelegt. Angenommenmit 8 gegen 0 Stimmen. Seite3von4
v.,g.,u. DerVorstandderTeilnehmergemeinschaft Seite4von4
j L7 AmtfürLändlicheEntwicklungSchwaben FlurneuordnungGrünenbach GemeindeGrünenbach,LandkreisLindau(Bodensee) Niederschrift überdieAufstellungderGrundsätzezurDurchführungderWertermittlung VorstandderTeilnehmergemeinschaftGrünenbachhatam13.01.2019für dasVerfahrenGrünenbachdieGrundsätzefürdiedurchzuführendeWer- termittlungfestgelegt.NachderErläuterungdergesetzlichenBestimmungen legtederSitzungsleiter,HerrBRFriedrichRampp,dieBedeutungderzu ermittelndenTauschwertzahlenfürdiespätereNeuverteilungderGrundstü- ckedar. Allgemeinwurdefestgestellt:
BeimVerfahrenGrünenbachhandeltessichumeinVereinfachtes Verfahrennach§1,4und86Abs.1Nr.1FlurbG.DasVerfahrens- gebietumfasstimWesentlichenFlächenindenBereichenGrünen- bach,Motzgatsried,Hohenegg,Unterried,Steig,Ebratshofen,Pfer- renbergundZwerenberg.
DasVerfahrensgebietistimderzeitgültigenFlächennutzungsplan überwiegendalsFlächefürdieLandwirtschaftundalsWalddarge- stellt. DieKaufpreissammlungdesLandkreisesLindau(Bodensee)weistzum 31.12.2018folgendeBodenrichtwerteaus: Grünenbach-Ort(GemischteBauflächen): Ebratshofen(GemischteBauflächen): LandwirtschaftlicheNutzflächen 110,00 90,00 2,80 /m 2, /m 2, /m 2 WertermittlungderEinlageflurstücke BeimVerfahrenGrünenbach FlurneuordnunghandeltessichumeinVer- einfachtesVerfahren.EineumfassendeBodenordnungimSinneeiner Neuverteilung"derFlächenistwegenderbereitsbestehendenArrondie- rungunddertopographischenSituationnichterforderlichbzw.möglich.Ein LandabzugerfolgtzurAufbringungdererforderlichenWegflächen.Vonden TeilnehmernfürerforderlichgehalteneGrenzregelungenundGrenzbegradi- VKZLE-301001 Seite1von2
FriedrichRampP Baurat VorsitzenderderTGGrünenbach gungenerfolgenaufderGrundlagevonfreiwilligenVereinbarungenderje- weilsbetroffenenGrundeigentümer. AufeineEinzelbewertungallerFlächendesVerfahrensgebieteswirddes- halbverzichtet. ZurVerfahrensvereinfachungundzumbesserenVerständnisfürdieBetei- ligtenwirddiepauschaleWertzahl10füralleGrundstückedesVerfahrens- gebietesfestgelegt.Darausergibtsich,dassdieFlächenvonallenGrund- stücken(inQuadratmeter)identischmitdenWertverhältniszahlensind. KaufpreisbeiGrundstücksabtretungenfürgemeinschaftlicheund öffentlicheAnlagen FürdieimVerfahrenerforderlichenGrundstücksabtretungenfürgemein- schaftlicheundöffentlicheAnlagenwerdenfürdenBodenanteildieWerte
von30,00/m 2 fürnichterschlossenesBauland(gemäßFNP)
von3,20/m 2 fürlandwirtschaftlicheFlächen,
und0,40bis0,70/m 2 sonstigeFlächen(WaldflächenohneBe- stand,Wege,GewässerundUnland) alsAnhaltspunktfürGrundstücksverhandlungenfestgelegt.DiesePreise orientierensichandenBodenrichtwertenfürGrünenbach. SolltesichbeiVerhandlungenzumFlurbereinigungsplandieNotwendigkeit ergeben,abweichendeRegelungenzutreffen,sosinddiesemitdenBetei- ligtenschriftlichzuvereinbarenundunterschriftlichanzuerkennen.Fürbe- reitsabgeschlosseneVereinbarungengeltendieschriftlichvereinbartenRe- gelungen. Abgeschlossen: Geprüft: Grünenbach,13.012020 Krumbach, 4 2020 MaxLang AbteilungsleiterLD-B Seite2von2
Gz.B3-V7541 FlurneuordnungGrünenbach GemeindeGrünenbach,LandkreisLindau(Bodensee) MitwirkungalsSachverständigerbeimWertermittlungsverfahren Niederschrift
- DasAmtfürLändlicheEntwicklungSchwabenhatam11.12.2019HerrnJosef Merk,wohnhaftinHinterbuch,87477SulzbergnachArt.8AGFlurbGals SachverständigenfürdasFlurbereinigungsverfahrenGrünenbachbestellt.
- HerrJosefMerkerklärtsichbereit,andeminderFlurbereinigung durchzuführendenWertermittlungsverfahrenalsSachverständigermitzuwirken. EristnichtBeteiligternach§10FlurbG. DieseErklärungbeziehtsichaufdieMitwirkungalsvollberechtigtes Vorstandsmitgliedbei a) derBeschlussfassungüberdieArtundWeisederWertermittlung, b) derWertermittlungderGrundstücke, c) derBehandlungvonEinwen