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title: "Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Grünenbach feststellt Wertermittlungsergebnisse der Flurneuordnung Grünenbach, Landkreis Lindau (Bodensee); Widerspruch innerhalb eines Monats möglich"
sdDatePublished: "2026-08-14T15:26:00Z"
source: "https://www.ale-schwaben.bayern.de/mam/cms01/landentwicklung/aemter/schwaben/dateien/ale-schw-b3-7578-66-5-6__%C3%B6bek_-_wertermittlung-feststellung_.pdf"
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  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "law"
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  - name: "agriculture"
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locations:
  - "Bavaria"
  - "Germany"
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Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Grünenbach feststellt Wertermittlungsergebnisse der Flurneuordnung Grünenbach, Landkreis Lindau (Bodensee); Widerspruch innerhalb eines Monats möglich

Teilnehmergemeinschaft
Grünenbach

Seite 1 von 1

Bekanntmachung der festgestellten Wertermittlungsergebnisse
Flurneuordnung Grünenbach
Gemeinde Grünenbach, Landkreis Lindau (Bodensee)
Bekanntmachung
Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemein-
schaft hat die Ergebnisse der Wertermittlung am 13.01.2020 festgestellt.
Die Grundsätze der Wertermittlung sind in einer Vorstandsniederschrift auf-
geführt. Die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung sind außerdem in
der Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, darge-
stellt. Die Niederschrift über die Grundsätze der Wertermittlung und die
Wertermittlungskarte, auf die sich diese Feststellung bezieht, sind Bestand-
teil dieser Bekanntmachung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die
Feststellung auch auf Änderungen und Ergänzungen der Wertermittlungs-
ergebnisse bezieht, die seit der Erläuterung der Ergebnisse der Wertermitt-
lung eingetreten sind.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung aller Grundstücke,
nicht nur der eigenen, kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag
der öffentlichen Bekanntmachung bei dem Vorsitzenden des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft Grünenbach am Amt für Ländliche Entwick-
lung Schwaben, Dr.-Rothermel-Str. 12, 86381 Krumbach (Schwaben)
(Postanschrift: Postfach 11 63, 86369 Krumbach (Schwaben)), Wider-
spruch eingelegt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Widerspruchs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elekt-
ronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die
Einlegung eines Widerspruchs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen
und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Krumbach (Schwaben), 05.08.2026
gez. Peter Hermanutz
Baurat

r'(
FlurneuordnungGrünenbach
GemeindeGrünenbach,LandkreisLindau(Bodensee)
Niederschrift
überdienichtöffentlicheVorstandssitzung
Ort:
Grünenbach
Datum:
13.01.2020
Tagesordnung:
1. VorstellungderLandwirtschaftlichenSachverständigen
2. WertermittlungderEinlageflurstückemitBeschlussderGrundsätze
3. FestlegungdesQuadratmeterpreisesfürFlächenzu-undabgänge
4. BekanntgabederWertermittlungsergebnisse
5. FeststellungderWertermittlungsergebnisse
6. BekanntgabederFeststellungderWertermittlungsergebnisse
Anwesend:
1. DerVorsitzendedesVorstands
derTeilnehmergemeinschaft:
FriedrichRampp
2. DerStellvertreterdes
Vorsitzenden:
DerVorsitzendehatdendurchlandw.Sachver-
ständigeverstärktenVorstandderTeilnehmerge-
meinschaftzurheutigenSitzungeinberufen.Die
GesamtzahlderVorstandsmitgliederbeträgt6
;
dienebenbezeichnetenMitgliederdesVorstands
sinderschienen.
3. Vorstandsmitglieder:
PO1/ (
eltv
verhinderte
vertretendurch:
Vorstandsmitglieder:
4. DieStellvertreter:
7

Die weiteren nebenstehendenStellvertreter
nehmenberatendanderSitzungteil.
5. Dielandw.Sachverständigen:
MichaelHerzundJosefMerk
Nach§26Abs.2Satz1FlurbGistderVorstandsomitbeschlussfähig.
DerVorstandbeschließtmitdembeideneinzelnenBeschlusspunkteneigensver-
merktenAbstimmungsverhältnis.
VKZLE-301001
Seite1von4

(7)-

1. VorstellungderLandwirtschaftlichenSachverständigen
ZuBeginnderVorstandssitzungwerdendieSachverständigenMichaelHerzundJo-
sefMerkdurchdenSitzungsleitervorgestelltundderenAufgabengemäß§31
FlurbGerläutert.
2. WertermittlungderEinlageflurstücke
BeimVerfahrenGrünenbachhandeltessichumeinvereinfachtesVerfahrennach
den§§1,4,86Abs.1Nr.1.DerSchwerpunktliegtvoralleminderFörderungvon
WegebaumaßnahmenfüreineguteunddauerhafteErschließungderlandwirtschaft-
lichenBetriebeundNutzflächen,aberauchaufderErhaltungderabwechslungsreich
gegliedertenKulturlandschaftundderSchaffungvonneuenLandschaftselementen.
EineumfassendeNeuordnungderGrundstückefindetdeshalbnichtstatt.ZurAuf-
bringungderFlächenfürdenWegebauwirdeinLandabzugerhoben.
InfolgederBerücksichtigungdiesesLandabzugesundderNeuabmarkungderaus-
gebautenWegeergebensichimRahmenderNeuverteilungkleinereGrenzände-
rungen,ebensodurchGrenzregelungenundGrenzbegradigungenaufderGrundla-
gevonfreiwilligenVereinbarungenvonGrundeigentümern.
DarausergebensichfolgendeErkenntnisse:
- DieBodenordnungwirdinvereinfachterFormdurchgeführt.
- AufdieDurchführungeinerWertermittlungfürdieeinzelnenFlurstücke(Feld-
schätzung")wirdverzichtet.
Derdurch2SachverständigeverstärkteVorstandderTeilnehmergemeinschaftbe-
schließtdaher,zurVerfahrensvereinfachungundzumbesserenVerständnisfürdie
BeteiligtendieWertzahl10füralleGrundstückedesVerfahrensgebietesfestzule-
gen.Darausergibtsich,dassdieFlächenvonallenGrundstückenidentischmitden
VVertverhältniszahlensind.
DieinderVVertermittlungskartefüralleGrundstückedesVerfahrensgebieteseinge-
trageneWertzahl10wirdhiermitbeschlossen.
DieseFestlegungensindinderanliegendenNiederschriftüberdieAufstellungder
GrundsätzederWertermittlung"zusammengefasst.Diesewerdenhiermitbeschlos-
sen.
Angenommenmit 8
gegen
0 Stimmen.
3.
FestlegungdesQuadratmeterpreisesfürFlächenzu-undabgänge
FürdieimVerfahrenerforderlichenGrundstücksabtretungenfürgemeinschaftliche
undöffentlicheAnlagenwerdenfürdenBodenanteil dieWerte
Seite2von4

200
von30,00 /rn2 beinichterschlossenemBauland(gemäßFNP)
von3,20 /m2 beilandwirtschaftlichenFlächen
von0,40-0,70 /rn2 beiWald-,Gewässer-undUnlandflächensowiebeiWegen
alsAnhaltspunktfürGrundstücksverhandlungenfestgelegt.DiesePreiseorientieren
sichandenBodenrichtwertenfürGrünenbach.
Angenommenmit 8
gegen 0
Stimmen.
4. BekanntgabederWertermittlungsergebnisse
DieErgebnissederWertermittlungwerdendenBeteiligtenineinemInfobrief,dermit
derLadungzumWunschterminzugeschicktwird,erläutert.DieVVertermittlungskarte
unddieseNiederschriftwerdenzweiWochenlangzurEinsichtnahmefürdieBetei-
ligteninderGemeindekanzleioffengelegt.WährendderZeitdieserOffenlegung
könnenbeiderTeilnehmergemeinschaftschriftlichEinwendungengegendieErgeb-
nissederWertermittlungallerGrundstücke,nichtnurdereigenen,vorgebrachtwer-
den.
DieEinwendungenmüssenbeimVorsitzendendesVorstandsderTeilnehmerge-
meinschaftbeimAmtfürLändlicheEntwicklungSchwaben,derdieTeilnehmerge-
meinschaftvertritt,schriftlicherhobenwerden.Derdurch2Sachverständigever-
stärkteVorstandwirdzudenEinwendungenStellungnehmen,begründetenEin-
wendungenabhelfenunddanndieErgebnissederWertermittlungfeststellen.
Angenommenmit
8 gegen 0
Stimmen.
5. FeststellungderWertermittlungsergebnisse
SoferngegendieErgebnissederWertermittlungkeineEinwendungenerhobenwer-
den,stelltderdurch2SachverständigeverstärkteVorstandschonheutedieErgeb-
nissederWertermittlungnach§32FlurbGundArt.9AGFlurbGfest.
Angenommenmit 8
gegen 0
Stimmen.
6. BekanntgabederFeststellungderWertermittlungsergebnisse
DieFeststellungderWertermittlungsergebnissewirdzweiWochenlangöffentlich
bekanntgemacht.DieöffentlicheBekanntmachungenthälteineRechtsbehelfsbeleh-
rung.WährendderZeitderBekanntmachungwerdendieNiederschriftüberdie
GrundsätzederWertermittlungunddieWertermittlungskarte,aufdiesichdieFest-
stellungbezieht,imRathausderGemeindeGrünenbachzurEinsichtnahmefürdie
Beteiligtenausgelegt.
Angenommenmit 8
gegen 0
Stimmen.
Seite3von4

v.,g.,u.
DerVorstandderTeilnehmergemeinschaft
Seite4von4

j
L7
AmtfürLändlicheEntwicklungSchwaben
FlurneuordnungGrünenbach
GemeindeGrünenbach,LandkreisLindau(Bodensee)
Niederschrift
überdieAufstellungderGrundsätzezurDurchführungderWertermittlung
VorstandderTeilnehmergemeinschaftGrünenbachhatam13.01.2019für
dasVerfahrenGrünenbachdieGrundsätzefürdiedurchzuführendeWer-
termittlungfestgelegt.NachderErläuterungdergesetzlichenBestimmungen
legtederSitzungsleiter,HerrBRFriedrichRampp,dieBedeutungderzu
ermittelndenTauschwertzahlenfürdiespätereNeuverteilungderGrundstü-
ckedar.
Allgemeinwurdefestgestellt:

BeimVerfahrenGrünenbachhandeltessichumeinVereinfachtes
Verfahrennach§1,4und86Abs.1Nr.1FlurbG.DasVerfahrens-
gebietumfasstimWesentlichenFlächenindenBereichenGrünen-
bach,Motzgatsried,Hohenegg,Unterried,Steig,Ebratshofen,Pfer-
renbergundZwerenberg.

DasVerfahrensgebietistimderzeitgültigenFlächennutzungsplan
überwiegendalsFlächefürdieLandwirtschaftundalsWalddarge-
stellt.
DieKaufpreissammlungdesLandkreisesLindau(Bodensee)weistzum
31.12.2018folgendeBodenrichtwerteaus:
Grünenbach-Ort(GemischteBauflächen):
Ebratshofen(GemischteBauflächen):
LandwirtschaftlicheNutzflächen
110,00
90,00
2,80
/m 2,
/m 2,
/m 2
WertermittlungderEinlageflurstücke
BeimVerfahrenGrünenbach FlurneuordnunghandeltessichumeinVer-
einfachtesVerfahren.EineumfassendeBodenordnungimSinneeiner
Neuverteilung"derFlächenistwegenderbereitsbestehendenArrondie-
rungunddertopographischenSituationnichterforderlichbzw.möglich.Ein
LandabzugerfolgtzurAufbringungdererforderlichenWegflächen.Vonden
TeilnehmernfürerforderlichgehalteneGrenzregelungenundGrenzbegradi-
VKZLE-301001
Seite1von2
-
-
-

FriedrichRampP
Baurat
VorsitzenderderTGGrünenbach
gungenerfolgenaufderGrundlagevonfreiwilligenVereinbarungenderje-
weilsbetroffenenGrundeigentümer.
AufeineEinzelbewertungallerFlächendesVerfahrensgebieteswirddes-
halbverzichtet.
ZurVerfahrensvereinfachungundzumbesserenVerständnisfürdieBetei-
ligtenwirddiepauschaleWertzahl10füralleGrundstückedesVerfahrens-
gebietesfestgelegt.Darausergibtsich,dassdieFlächenvonallenGrund-
stücken(inQuadratmeter)identischmitdenWertverhältniszahlensind.
KaufpreisbeiGrundstücksabtretungenfürgemeinschaftlicheund
öffentlicheAnlagen
FürdieimVerfahrenerforderlichenGrundstücksabtretungenfürgemein-
schaftlicheundöffentlicheAnlagenwerdenfürdenBodenanteildieWerte
-
von30,00/m 2 fürnichterschlossenesBauland(gemäßFNP)
-
von3,20/m 2 fürlandwirtschaftlicheFlächen,
-
und0,40bis0,70/m 2 sonstigeFlächen(WaldflächenohneBe-
stand,Wege,GewässerundUnland)
alsAnhaltspunktfürGrundstücksverhandlungenfestgelegt.DiesePreise
orientierensichandenBodenrichtwertenfürGrünenbach.
SolltesichbeiVerhandlungenzumFlurbereinigungsplandieNotwendigkeit
ergeben,abweichendeRegelungenzutreffen,sosinddiesemitdenBetei-
ligtenschriftlichzuvereinbarenundunterschriftlichanzuerkennen.Fürbe-
reitsabgeschlosseneVereinbarungengeltendieschriftlichvereinbartenRe-
gelungen.
Abgeschlossen:
Geprüft:
Grünenbach,13.012020
Krumbach,
4
2020
MaxLang
AbteilungsleiterLD-B
Seite2von2

Gz.B3-V7541
FlurneuordnungGrünenbach
GemeindeGrünenbach,LandkreisLindau(Bodensee)
MitwirkungalsSachverständigerbeimWertermittlungsverfahren
Niederschrift
1. DasAmtfürLändlicheEntwicklungSchwabenhatam11.12.2019HerrnJosef
Merk,wohnhaftinHinterbuch,87477SulzbergnachArt.8AGFlurbGals
SachverständigenfürdasFlurbereinigungsverfahrenGrünenbachbestellt.
2. HerrJosefMerkerklärtsichbereit,andeminderFlurbereinigung
durchzuführendenWertermittlungsverfahrenalsSachverständigermitzuwirken.
EristnichtBeteiligternach§10FlurbG.
DieseErklärungbeziehtsichaufdieMitwirkungalsvollberechtigtes
Vorstandsmitgliedbei
a) derBeschlussfassungüberdieArtundWeisederWertermittlung,
b) derWertermittlungderGrundstücke,
c) derBehandlungvonEinwen