Stadt Minden; 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 561/1 (RVZ Solardach) am RVZ-Gelände Ringstraße; beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung
- Änderung (RVZ Solardach) des Bebauungsplanes Nr. 561/1 | Beteiligung NRW Stadt Minden
Status Ankündigung Zeitraum 17.08.2026 bis 18.09.2026 Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
- Änderung (RVZ Solardach) des Bebauungsplanes Nr. 561
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Minden vom 14.08.2026
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) zur 2. Änderung (RVZ Solardach) des Bebauungsplanes Nr. 561
1 im Stadtbezirk Innenstadt (Internetveröffentlichung)
Entwurfsbeschluss : Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen vom 15.07.2026.
Änderungsbereich: Flurstücke 461, 462, 467, 481, 186, 398 und 399 der Flur 30, Gemarkung Minden.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Solardaches auf dem Praxisgelände des Radiologischen Versorgungszentrums Ostwestfalen GbR (RVZ) an der Ringstraße sowie eines Wohn- und Ärztehauses.
Verfahrenshinweise: Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne förmliche Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB. Anpassung der entgegenstehenden Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. § 13a (2) Nr. 2 BauGB an die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Veröffentlichung im Internet: Der Entwurf der o.a. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung zum Entwurf werden im Internet unter www.minden.de
beteiligung-bauleitplanung in der Zeit vom 17.08.2026 bis einschl. 18.09.2026 veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch ( m.kempe@minden.de ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Neben der Internetveröffentlichung werden zusätzlich die Veröffentlichungsunterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung öffentlich ausgelegt vom 17.08.2026 bis einschl. 18.09.2026 bei der Stadtverwaltung Minden, Markt 1, 32423 Minden, Ebene 3, Empfangsbereich Verwaltungsvorstand während der Dienststunden (Mo – Mi 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 16 Uhr, Do 8 bis 12.30 Uhr u. 14 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 12.30 Uhr). Ein barrierefreier Zugang (Aufzug) befindet sich am Seiteneingang (Scharn) des Gebäudes Markt 1.
Ergänzende Hinweise: Die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Be-kanntmachung sind ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.bauleitplanung.nrw.de zugänglich. Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann zusätzlich unter www.minden.de
Datenschutz: Informationen sind der Datenschutzerklärung ( www.minden.de
datenschutz ) und den Informationspflichten ( www.minden.de
informationspflichten) Datei: Informationspflicht 5.2_Bauleitplanung der Stadt Minden zu entnehmen.
Weitere Auskünfte erteilt Frau Kempe, Bereich 5.2, Tel. 0571-89704, E-Mail: m.kempe@minden.de , Postanschrift: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden.
Tel: +49 571 89 704 E-Mail: M.Kempe@minden.de
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