Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Kürten veröffentlicht Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung in Kürten; Öffentliche Auslegung bis 16.09.2026
- Flächennutzungsplanänderung Buchholzberg | Beteiligung NRW Gemeinde Kürten
Status Ankündigung Zeitraum 17.08.2026 bis 16.09.2026
Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 11.09.2025 folgenden Beschluss gefasst:
Der Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Geltungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt.
Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung der baulichen Bestandssituation.
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom
Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags
Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.
Hinweise zu Stellungnahmen und Einwendungen
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweise zu Normen und Regelwerken
Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Informationen zu den Schutzgütern
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Die Veröffentlichung des Entwurfes zur 19. Flächennutzungsplanänderung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Frau Sara Hochstein E-Mail: hochstein@kuerten.de Herr Felix Baumann E-Mail: baumann.f@kuerten.de Herr Igor Demanou E-Mail: demanou.i@kuerten.de Herr Norbert Rausch E-Mail: Rausch.N@kuerten.de
Bekanntmachung (Download *.pdf 514 KB)