Bezirksregierung Köln führt Umweltinspektion bei EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH, Papiermühle 67, 52349 Düren; Illegale Containerlagerung auf Fläche
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Bezirksregierung Köln
Umweltinspektionsbericht
Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 0366400 / 0100 Aktenzeichen Bericht 52.23-2026-0046628-Ü-(2.2)-UI vom 30.04.2026 Firma EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Standort Papiermühle 67, 52349 Düren Anlage Anlage zur Sortierung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen, sowie Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Nr. 8.4 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Nr. 5.3.a.iii (Tätigkeit nach Anhang 1 der IE-RL) Nr. 8.12.2 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Nr. 8.12.1.1 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Nr. 5.5 (Tätigkeit nach Anhang 1 der IE-RL) Nr. 8.11.2.3 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Nr. 5.5 a.iii (Tätigkeit nach Anhang 1 der IE-RL) Datum der Umweltinspektion Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 30.04.2026 26 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung) 3 Stunden Weitere beteiligte Behörden Bezirksregierung - Wasserwirtschaft Bezirksregierung - Abfallwirtschaft
A) Inspektionsumfang Unangekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt Abfallstromkontrolle
Abwasser, Abwasserindirekteinleitung
Abwasser, Abwasserdirekteinleitung
Immissionsschutz, allgemein
Abfall
B) Grundlage der Überwachung § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) § 47 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Landeswassergesetz (LWG) Genehmigung nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Anzeige nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Indirekteinleitergenehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel
geringfügige Mängel
Das Papierregister wurde mehrfach erst nach mehr als 10 Tagen unterschrieben und abgelegt (Mangel nach KrWG) erhebliche Mängel
Illegale Lagerung von leeren und vollen Containern auf einer nicht genehmigten Fläche (Mangel nach BImSchG)
Überfüllte Lagerboxen (“BE 9, überdachte Schüttboxen”) (Mangel nach BImSchG)
Kleinere Brände wurden nicht gemeldet. (Mangel nach BImSchG)
Falsche Lagerung asbesthaltiger Abfall oder Dämmmaterialien (Mangel nach BImSchG) schwerwiegende Mängel
(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.)
D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Revisionsschreiben
Anlage Mängeldefinitionen
Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist.
Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.