Bistum Münster gründet drei gGmbHs und eine Holding; Überführung von 600 TEK-Kitas beginnt 2027
PowerPoint-Präsentation BGV 16:9
VERÄNDERUNGSPROZESSE ÜBERGANG DER TEK STAND: 13. AUGUST 2026
Unser gemeinsames Ziel für die KITAS
ZIELBILD Möglichst viele katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster als Lebensorte des Glaubens und Bildungseinrichtungen für Kinder und Familien sind gesichert. Die katholischen Kindertageseinrichtungen verbinden ihre pädagogische Qualität mit einer Orientierung am christlichen Menschenbild. Kinder werden in ihrer individuellen Entwicklung begleitet, Familien unterstützt und Gemeinschaft wird gefördert.
ZIELBILD Eine gemeinsame strategische Steuerung im Bistum Münster und eine Reduzierung des wirtschaftlichen Risikos werden erreicht. In Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden leisten die Einrichtungen einen Beitrag zur Bildung, Erziehung und gelebten Verantwortung in Kirche und Gesellschaft.
Ausgangslage
AUSGANGSLAGE UND MOTIVE Profilierung des Sendungsauftrags und der Identität katholischer TEK Kritische oder dramatische demographische Entwicklung der Kinder unter 6 Jahren und Erwartung des sog. Kipppunktes 2025/2026 (derzeit sind 800 Plätze in den Katholischen Einrichtungen nicht besetzt) Aktuell notwendige Schließungen bzw. Aufgabe von Tageseinrichtungen für Kinder bei 664 Einrichtungen in Verantwortung der einzelnen Kirchengemeinden ohne Gesamtstrategie, d.h. Risiko eines unkontrollierten Abbaus, und entgegen der derzeitigen Trends Erhöhtes wirtschaftliches Risiko und Nichtauskömmlichkeit des KiBiz Erhöhtes Haftungsrisiko der Kirchenvorstände in Fragen der Wirtschaftlichkeit und des Kindeswohls Politische Bedeutung eines Verbundträgers 6
AUSGANGSLAGE UND MOTIVE Gestiegene rechtliche Anforderungen und Qualitätsstandards an die TEK sowie Komplexität des KiBiz und damit verbundene Professionalisierung Fehlende einheitliche Standards und Prozessabläufe auf der Ebene der 17 (16) Zentralrendanturen und der Einrichtungen Große Vielfalt der Schnittstellen zwischen Träger, Verbundleitungen, Kita- Fachstelle, Genehmigungsbehörden und Zuschussgebern Personalmangel, Sorge um die Personalfindung und -bindung und Notwendigkeit eines strategischen Handelns Grenzen des derzeitigen ehrenamtlichen Engagements in den Kirchengemeinden 7
ÜBERSICHT ÜBER TEK IM BISTUM MÜNSTER 8 Kindergartenjahr 2025/2026 Anzahl TEK Anzahl Kirchengemeinden Erziehende (ca.) Stadtdekanat Münster 46 11 600 Kreisdekanat Borken 112 24 1850 Kreisdekanat Coesfeld 69 20 1100 Kreisdekanat Recklinghausen 90 18 1150 Kreisdekanat Steinfurt 103 24 1500 Kreisdekanat Warendorf* 87 22 1350 Kreisdekanat Kleve² 76 26 950 Kreisdekanat Wesel³ 81 18 1000 Gesamt 664 163 9500
- einschließlich Hamm, 3 Kirchengemeinden *² Kranenburg, 3 Kirchengemeinden ohne TEK (Niel, Zyfflich, Wyler) *³ Hamminkeln, 1 Kirchengemeinde ohne TEK (Marienthal)
Was steht für die KITAS fest?
PRINZIPIEN Übergreifend, wo Effizienz und Rechtssicherheit gefordert sind (z. B. IT, Qualitätsmanagement, Datenschutz) Regional, wo Nähe zu Einrichtungen und Gemeinden erforderlich bleibt (z. B. Fachberatung, pädagogische Begleitung) Kirchlich verankert, wo Identität und pastorale Beziehung bedeutsam sind (z. B. Religionspädagogik, Profilarbeit)
GRÜNDUNG VON 3 GGMBHS UND EINER HOLDING Überführung von über 600 Kindertageseinrichtungen aus der Trägerschaft der Kirchengemeinden in drei neu gegründete gemeinnützige GmbHs Etappenweise jeweils ab dem 1. August 2027 bis 2029 Orientiert am Zielbild der gGmbH Schaffung rechtssicherer, professioneller Trägerstrukturen Überleitungsverträge und Nutzungsverträge für die Immobilien Sicherung der pastoralen Verantwortung der Kirchengemeinden Sicherung von Arbeitsplätzen und kirchlicher Profilbildung Übernahme der Kita-Verwaltungsstrukturen aus den Zentralrendanturen
Steuerung über Gesellschafterversammlung Handlungsfähigkeit und Steuerung im Sinne der Ziele und des kirchlichen wie gesellschaftlichen Handlungsbedarfs Risikominimierung für kirchliche Haushalte auf der Ebene der Kirchengemeinde- und Bistumsebene sowie Abtretung des Haftungsrisikos Profilierung und Fokussierung des kirchlichen Handlungsfeldes Erfüllung staatlicher Auflagen und zukünftiger Erwartungen GRÜNDE FÜR DIE ENTSCHEIDUNG FÜR EINE GGMBH-STRUKTUR
MARKENBILDUNG
BEZIRKE FÜR EINE GGMBH Unter Berücksichtigung von Größe, Geographie und Jugendamtsbezirken: Ida-Kitas: Münster, Steinfurt, Warendorf (236 TEK/ ca. 3450 MA) Liudger-Kitas: Borken, Coesfeld, Recklinghausen (271 TEK/ ca. 4100 MA) Willibrord-Kitas: Kleve, Wesel (160 TEK/ 1950 MA) 14
ZUORDNUNG IN ETAPPEN UND SCHRITTWEISEN ÜBERGÄNGEN Etappe 1 01.08.2027 Etappe 2 01.08.2028 Etappe 3 01.08.2029 Ida- gGmbH ZR Münster ZR Warendorf ZR Ahlen/ Beckum ZR Steinfurt ZR Ibbenbüren/ Mettingen ZR Rheine Liudger- gGmbH ZR Coesfeld/Dülmen ZR Hamm-Nord/ Lüdinghausen/ Werne KGV Recklinghausen ZR Bocholt ZR Borken ZR Ahaus/ Vreden Willibrord- gGmbH ZR Geldern-Goch ZR Dinslaken/ Wesel ZR Emmerich/ Kleve ZR Duisburg-West/Moers und Xanten
GRÜNDUNG EINER DACHORGANISATION BZW. KITA-HOLDING GGMBH Gemeinsame Steuerung und möglichst umsatzsteuerbefreite Dienstleistungen für die zukünftigen 3 gGmbHs Begründung: Gewährleistung der Steuerung und Handlungsfähigkeit Schaffung rechtssicherer, professioneller Trägerstrukturen Einheitliche Qualitätssicherung und nachhaltige Finanzierung Verantwortung der qualitativen Steuerung, Fachberatung, Religionspädagogik und weiterer zu identifizierender Arbeitsfelder Pastorale und fachliche Qualitätsentwicklung Konsequente Umsetzung der jetzigen Patronatsverpflichtung
AUFBAU DER HOLDING UND DER GGMBH Dachorganisation Dienstleistungen, die nicht in den einzelnen gGmbH vorgehalten werden sollen. Dienste der Steuerung und Qualitätssicherung Ida-Kita-gGmbH Regionale Verwaltung Regional- und Verbundleitungen Kitas Liudger-Kita-gGmbH Regionale Verwaltung Regional- und Verbundleitungen Kitas Willibrord-Kita-gGmbH Regionale Verwaltung Regional- und Verbundleitungen Kitas
GEMEINSAM VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN Aufsichts- oder Verwaltungsrat Geschäftsführung Bistum Münster Gesellschafterversammlung Kita-Holding gGmbH Kirchengemeinden Liudger-Kitas gGmbH Willibrord-Kitas gGmbH Ida-Kitas gGmbH 51 % 51 % 51 % 49 % 49 % 49 % 100 %
Was heißt das für die Kirchengemeinden?
Worauf können sich die Kirchengemeinden verlassen? • Kita-Immobilie/Grundstück verbleibt im Eigentum der Kirchengemeinde. • Kirchenvorstand wird von der Trägerverantwortung gegenüber Kommunen und Landschaftsverband entlastet. • Pastorales Engagement bleibt unverändert vor Ort sowie in der Verantwortung der Seelsorgeteams und wird vor Ort zwischen Kirchengemeinde und gGmbH verbindlich geregelt. • Kirchengemeinden sind als Gesellschafter an allen Entscheidungen der Gesellschafterversammlung beteiligt. • Repräsentanten der Kirchengemeinde sind wie bisher gern gesehen bei offiziellen Veranstaltungen der Kita.
Weitere Konsequenzen • In den KGVs werden zukünftig nur noch die Verwaltungstätigkeiten der Kirchengemeinden übernommen. • Dienstleistungen für die TEKs sind ausschließlich in den gGmbHs bzw. der Holding verortet. • Falls der Trägerveränderung nicht zugestimmt werden sollte, ist die Verwaltung vor Ort und eigenständig durch die Pfarrei zu organisieren. • Kirchensteuermittel werden für diese Doppelstrukturen nicht zur Verfügung gestellt.
Was heißt das für alle Mitarbeitenden in den Kirchengemeinden, in den ZR und im BGV?
Worauf können sich die Mitarbeitenden verlassen? • Alle Arbeitsplätze sind sicher, und alle Mitarbeitenden behalten die bisher erworbenen Rechte. Dazu gehören die KAVO, die MAVO, die KZVK und sonstige betriebliche Vereinbarungen. • Die Entscheidung zur Trennung der Verwaltungen wurde in den Verbandsvertretungen der bisherigen Verbände getroffen. • Bezüglich der Standorte wird geprüft, ob innerhalb der Regionen örtliche Schwerpunkte für den KGV oder die gGmbH angebracht sind. • Bis Ende des Jahres wird identifiziert, welche Mitarbeitenden der Verwaltungen betroffen sind und welche in die Holding, in die drei gGmbH oder in die neuen Kirchengemeindeverbände übergehen.
Worauf können sich die Mitarbeitenden verlassen? • Identifikation der Beratung- und Dienstleistungen im BGV, die auf die Holding oder die zukünftigen Kirchengemeindeverbände übertragen werden, bis 30. September 2026. • Es werden die Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitenden geführt und die Optionen miteinander beraten, um einen freiwilligen Übergang zu ermöglichen. • Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB wird für die Kita-Mitarbeitenden und die Verbundleitungen ab dem 01.08.2027 stattfinden. • Der Übergang für die Mitarbeitenden der ZR sowie des BGV wird zum 01.01.2027 zum 01.08.2027 angestrebt. • Für alle Übergangsprozesse werden Sonderbestimmungen für die Mitarbeitervertretungen durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bereiches Personal im BGV und der DiAG MAV entwickelt.
Was wird jetzt getan?
AUFTRÄGE Nach der Entscheidung zur Gründung von 3 Kita-gGmbHs und einer Holding im Bistum Münster wurden folgende Schritte eingeleitet: • Entwicklung des Aufbaus der drei gGmbHs und Aufgabenkritik für Regionale Leitungen, Verbundleitungen und Einrichtungsleitungen; • Auswahlverfahren für die Geschäftsführung der Holding und damit der drei gGmbHs und Vorstellung der finalen KandidatInnen in der Region im Juli 2026; • Entwicklung von Qualitätsstandards für die drei gGmbHs; • Gründung der gGmbHs ab 1.8.2026 und Anstellung der Geschäftsführung durch den Gesellschafter Bistum Münster.
AUFTRÄGE Nach der Entscheidung zur Gründung von 3 Kita-gGmbHs und einer Holding im Bistum Münster sind folgende Schritte eingeleitet: • Weiterentwicklung „Kita als Lebensort des Glaubens“; • Absprachen mit Behörden wegen erneuter Betriebserlaubnisse und Entwicklung der Verfahrenswege; • Weiternutzung aller Softwareprogramme und Einführung eines neuen Finanzsystems zum 1. August 2027. • Betriebsinterne Vorbereitung zur Trennung des Betriebsbereichs „Verwaltung der Kitas“ innerhalb der Zentralrendanturen und Standortentwicklung bis Ende 2026.
NÄCHSTE SCHRITTE • Grundsätzliche Beschlüsse der Kirchengemeinden zum Beitritt als Gesellschafter und für die Übertragung der TEK bis zum 31. Oktober 2026. Dieses Datum ist relevant, damit die Jugendämter die erforderlichen Genehmigungen für das Kita-Jahr 2027/2028 erteilen können. • Betriebsübergang von Mitarbeitenden der „Verwaltung der Kitas“