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title: "Bistum Münster gründet drei gGmbHs und eine Holding; Überführung von 600 TEK-Kitas beginnt 2027"
sdDatePublished: "2026-08-14T12:14:00Z"
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Bistum Münster gründet drei gGmbHs und eine Holding; Überführung von 600 TEK-Kitas beginnt 2027

PowerPoint-Präsentation BGV 16:9

VERÄNDERUNGSPROZESSE
ÜBERGANG DER TEK
STAND: 13. AUGUST 2026

Unser gemeinsames Ziel für die KITAS

ZIELBILD
Möglichst viele katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum
Münster als Lebensorte des Glaubens und Bildungseinrichtungen für
Kinder und Familien sind gesichert.
Die katholischen Kindertageseinrichtungen verbinden ihre
pädagogische Qualität mit einer Orientierung am christlichen
Menschenbild.
Kinder werden in ihrer individuellen Entwicklung begleitet, Familien
unterstützt und Gemeinschaft wird gefördert.

ZIELBILD
Eine gemeinsame strategische Steuerung im Bistum Münster und
eine Reduzierung des wirtschaftlichen Risikos werden erreicht.
In Zusammenarbeit mit den
Kirchengemeinden leisten die Einrichtungen
einen Beitrag zur Bildung, Erziehung und
gelebten Verantwortung in Kirche und
Gesellschaft.

Ausgangslage

AUSGANGSLAGE UND MOTIVE
Profilierung des Sendungsauftrags und der Identität katholischer TEK
Kritische oder dramatische demographische Entwicklung der Kinder unter 6
Jahren und Erwartung des sog. Kipppunktes 2025/2026 (derzeit sind 800
Plätze in den Katholischen Einrichtungen nicht besetzt)
Aktuell notwendige Schließungen bzw. Aufgabe von Tageseinrichtungen für
Kinder bei 664 Einrichtungen in Verantwortung der einzelnen
Kirchengemeinden ohne Gesamtstrategie, d.h. Risiko eines unkontrollierten
Abbaus, und entgegen der derzeitigen Trends
Erhöhtes wirtschaftliches Risiko und Nichtauskömmlichkeit des KiBiz
Erhöhtes Haftungsrisiko der Kirchenvorstände in Fragen der
Wirtschaftlichkeit und des Kindeswohls
Politische Bedeutung eines Verbundträgers
6

AUSGANGSLAGE UND MOTIVE
Gestiegene rechtliche Anforderungen und Qualitätsstandards an die TEK
sowie Komplexität des KiBiz und damit verbundene Professionalisierung
Fehlende einheitliche Standards und Prozessabläufe auf der Ebene der 17
(16) Zentralrendanturen und der Einrichtungen
Große Vielfalt der Schnittstellen zwischen Träger, Verbundleitungen, Kita-
Fachstelle, Genehmigungsbehörden und Zuschussgebern
Personalmangel, Sorge um die Personalfindung und -bindung und
Notwendigkeit eines strategischen Handelns
Grenzen des derzeitigen ehrenamtlichen Engagements in den
Kirchengemeinden
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ÜBERSICHT ÜBER TEK IM BISTUM MÜNSTER
8
Kindergartenjahr 2025/2026
Anzahl TEK
Anzahl Kirchengemeinden
Erziehende (ca.)
Stadtdekanat Münster
46
11
600
Kreisdekanat Borken
112
24
1850
Kreisdekanat Coesfeld
69
20
1100
Kreisdekanat Recklinghausen
90
18
1150
Kreisdekanat Steinfurt
103
24
1500
Kreisdekanat Warendorf*
87
22
1350
Kreisdekanat Kleve*²
76
26
950
Kreisdekanat Wesel*³
81
18
1000
Gesamt
664
163
9500
* einschließlich Hamm, 3 Kirchengemeinden
*² Kranenburg, 3 Kirchengemeinden ohne TEK (Niel, Zyfflich, Wyler)
*³ Hamminkeln, 1 Kirchengemeinde ohne TEK (Marienthal)

Was steht für die KITAS fest?

PRINZIPIEN
Übergreifend, wo Effizienz und Rechtssicherheit gefordert
sind (z. B. IT, Qualitätsmanagement, Datenschutz)
Regional, wo Nähe zu Einrichtungen und Gemeinden
erforderlich bleibt (z. B. Fachberatung, pädagogische
Begleitung)
Kirchlich verankert, wo Identität und pastorale Beziehung
bedeutsam sind (z. B. Religionspädagogik, Profilarbeit)

GRÜNDUNG VON 3 GGMBHS UND EINER HOLDING
Überführung von über 600 Kindertageseinrichtungen aus der Trägerschaft
der Kirchengemeinden
in drei neu gegründete gemeinnützige GmbHs
Etappenweise jeweils ab dem 1. August 2027 bis 2029
Orientiert am Zielbild der gGmbH
Schaffung rechtssicherer, professioneller Trägerstrukturen
Überleitungsverträge und Nutzungsverträge für die Immobilien
Sicherung der pastoralen Verantwortung der Kirchengemeinden
Sicherung von Arbeitsplätzen und kirchlicher Profilbildung
Übernahme der Kita-Verwaltungsstrukturen aus den Zentralrendanturen

Steuerung über Gesellschafterversammlung
Handlungsfähigkeit und Steuerung im Sinne der Ziele und des
kirchlichen wie gesellschaftlichen Handlungsbedarfs
Risikominimierung für kirchliche Haushalte auf der Ebene der
Kirchengemeinde- und Bistumsebene sowie Abtretung des
Haftungsrisikos
Profilierung und Fokussierung des kirchlichen Handlungsfeldes
Erfüllung staatlicher Auflagen und zukünftiger Erwartungen
GRÜNDE FÜR DIE ENTSCHEIDUNG
FÜR EINE GGMBH-STRUKTUR

MARKENBILDUNG

BEZIRKE FÜR EINE GGMBH
Unter Berücksichtigung
von Größe, Geographie und
Jugendamtsbezirken:
Ida-Kitas:
Münster, Steinfurt, Warendorf (236
TEK/ ca. 3450 MA)
Liudger-Kitas:
Borken, Coesfeld, Recklinghausen
(271 TEK/ ca. 4100 MA)
Willibrord-Kitas:
Kleve, Wesel (160 TEK/ 1950 MA)
14

ZUORDNUNG IN ETAPPEN UND SCHRITTWEISEN ÜBERGÄNGEN
Etappe 1
01.08.2027
Etappe 2
01.08.2028
Etappe 3
01.08.2029
Ida-
gGmbH
ZR Münster
ZR Warendorf
ZR Ahlen/ Beckum
ZR Steinfurt
ZR Ibbenbüren/ Mettingen
ZR Rheine
Liudger-
gGmbH
ZR Coesfeld/Dülmen
ZR Hamm-Nord/
Lüdinghausen/ Werne
KGV Recklinghausen
ZR Bocholt
ZR Borken
ZR Ahaus/ Vreden
Willibrord-
gGmbH
ZR Geldern-Goch
ZR Dinslaken/ Wesel
ZR Emmerich/ Kleve
ZR Duisburg-West/Moers
und Xanten

GRÜNDUNG EINER DACHORGANISATION BZW. KITA-HOLDING GGMBH
Gemeinsame Steuerung und möglichst umsatzsteuerbefreite
Dienstleistungen für die zukünftigen 3 gGmbHs
Begründung:
Gewährleistung der Steuerung und Handlungsfähigkeit
Schaffung rechtssicherer, professioneller Trägerstrukturen
Einheitliche Qualitätssicherung und nachhaltige Finanzierung
Verantwortung der qualitativen Steuerung, Fachberatung,
Religionspädagogik und weiterer zu identifizierender Arbeitsfelder
Pastorale und fachliche Qualitätsentwicklung
Konsequente Umsetzung der jetzigen Patronatsverpflichtung

AUFBAU DER HOLDING UND DER GGMBH
Dachorganisation
Dienstleistungen, die nicht in den einzelnen
gGmbH vorgehalten werden sollen.
Dienste der Steuerung und Qualitätssicherung
Ida-Kita-gGmbH
Regionale Verwaltung
Regional- und Verbundleitungen
Kitas
Liudger-Kita-gGmbH
Regionale Verwaltung
Regional- und Verbundleitungen
Kitas
Willibrord-Kita-gGmbH
Regionale Verwaltung
Regional- und Verbundleitungen
Kitas

GEMEINSAM VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN
Aufsichts- oder Verwaltungsrat
Geschäftsführung
Bistum Münster
Gesellschafterversammlung
Kita-Holding gGmbH
Kirchengemeinden
Liudger-Kitas gGmbH
Willibrord-Kitas gGmbH
Ida-Kitas gGmbH
51 %
51 %
51 %
49 %
49 %
49 %
100 %

Was heißt das
für die Kirchengemeinden?

Worauf können sich die Kirchengemeinden verlassen?
•
Kita-Immobilie/Grundstück verbleibt im Eigentum der Kirchengemeinde.
•
Kirchenvorstand wird von der Trägerverantwortung gegenüber Kommunen
und Landschaftsverband entlastet.
•
Pastorales Engagement bleibt unverändert vor Ort sowie in der
Verantwortung der Seelsorgeteams und wird vor Ort zwischen
Kirchengemeinde und gGmbH verbindlich geregelt.
•
Kirchengemeinden sind als Gesellschafter an allen Entscheidungen der
Gesellschafterversammlung beteiligt.
•
Repräsentanten der Kirchengemeinde sind wie bisher gern gesehen bei
offiziellen Veranstaltungen der Kita.

Weitere Konsequenzen
• In den KGVs werden zukünftig nur noch die Verwaltungstätigkeiten der
Kirchengemeinden übernommen.
• Dienstleistungen für die TEKs sind ausschließlich in den gGmbHs bzw. der
Holding verortet.
• Falls der Trägerveränderung nicht zugestimmt werden sollte, ist die
Verwaltung vor Ort und eigenständig durch die Pfarrei zu organisieren.
• Kirchensteuermittel werden für diese Doppelstrukturen nicht zur
Verfügung gestellt.

Was heißt das
für alle Mitarbeitenden in den
Kirchengemeinden, in den ZR und im BGV?

Worauf können sich die Mitarbeitenden verlassen?
•
Alle Arbeitsplätze sind sicher, und alle Mitarbeitenden behalten die bisher erworbenen
Rechte. Dazu gehören die KAVO, die MAVO, die KZVK und sonstige betriebliche
Vereinbarungen.
•
Die Entscheidung zur Trennung der Verwaltungen wurde in den Verbandsvertretungen
der bisherigen Verbände getroffen.
•
Bezüglich der Standorte wird geprüft, ob innerhalb der Regionen örtliche
Schwerpunkte für den KGV oder die gGmbH angebracht sind.
•
Bis Ende des Jahres wird identifiziert, welche Mitarbeitenden der Verwaltungen
betroffen sind und welche in die Holding, in die drei gGmbH oder in die neuen
Kirchengemeindeverbände übergehen.

Worauf können sich die Mitarbeitenden verlassen?
•
Identifikation der Beratung- und Dienstleistungen im BGV, die auf die Holding
oder die zukünftigen Kirchengemeindeverbände übertragen werden, bis 30.
September 2026.
•
Es werden die Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitenden geführt und die
Optionen miteinander beraten, um einen freiwilligen Übergang zu ermöglichen.
•
Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB wird für die Kita-Mitarbeitenden und die
Verbundleitungen ab dem 01.08.2027 stattfinden.
•
Der Übergang für die Mitarbeitenden der ZR sowie des BGV wird zum 01.01.2027
zum 01.08.2027 angestrebt.
•
Für alle Übergangsprozesse werden Sonderbestimmungen für die
Mitarbeitervertretungen durch eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bereiches
Personal im BGV und der DiAG MAV entwickelt.

Was wird jetzt getan?

AUFTRÄGE
Nach der Entscheidung zur Gründung von 3 Kita-gGmbHs und einer Holding im Bistum
Münster wurden folgende Schritte eingeleitet:
• Entwicklung des Aufbaus der drei gGmbHs und Aufgabenkritik für
Regionale Leitungen, Verbundleitungen und Einrichtungsleitungen;
• Auswahlverfahren für die Geschäftsführung der Holding und damit der
drei gGmbHs und Vorstellung der finalen KandidatInnen in der Region im
Juli 2026;
• Entwicklung von Qualitätsstandards für die drei gGmbHs;
• Gründung der gGmbHs ab 1.8.2026 und Anstellung der Geschäftsführung
durch den Gesellschafter Bistum Münster.

AUFTRÄGE
Nach der Entscheidung zur Gründung von 3 Kita-gGmbHs und einer Holding im Bistum
Münster sind folgende Schritte eingeleitet:
• Weiterentwicklung „Kita als Lebensort des Glaubens“;
• Absprachen mit Behörden wegen erneuter Betriebserlaubnisse und
Entwicklung der Verfahrenswege;
• Weiternutzung aller Softwareprogramme und Einführung eines neuen
Finanzsystems zum 1. August 2027.
• Betriebsinterne Vorbereitung zur Trennung des Betriebsbereichs
„Verwaltung der Kitas“ innerhalb der Zentralrendanturen und
Standortentwicklung bis Ende 2026.

NÄCHSTE SCHRITTE
• Grundsätzliche Beschlüsse der Kirchengemeinden zum Beitritt als
Gesellschafter und für die Übertragung der TEK bis zum 31. Oktober 2026.
Dieses Datum ist relevant, damit die Jugendämter die erforderlichen
Genehmigungen für das Kita-Jahr 2027/2028 erteilen können.
• Betriebsübergang von Mitarbeitenden der „Verwaltung der Kitas“