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title: "FDP-Fraktion Bremen fordert Pilotprojekt verbindliche Lernförderung in Bremen und Bremerhaven; Pilot umgesetzt innerhalb eines Jahres"
sdDatePublished: "2026-08-14T10:17:00Z"
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FDP-Fraktion Bremen fordert Pilotprojekt verbindliche Lernförderung in Bremen und Bremerhaven; Pilot umgesetzt innerhalb eines Jahres

Landtag der Freien Hansestadt Bremen
Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen
Drucksache Land - Drucksache 21/1937
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Landtag
21. Wahlperiode
Drucksache 21/1937
(Neufassung der Drs. 21/1608)
13. August 2026
Antrag der Fraktion der FDP
Neue Wege für Bremer Schulen ebnen: Ein Pilotprojekt für eine verbindliche
Nachhilfe für leistungsschwache Schülerinnen und Schüler

Was in Hamburg bereits seit über zehn Jahren Praxis ist, davon kann man in Bremen aktuell nur
träumen: eine Lernförderung über alle Schulformen und Jahrgangsstufen hinweg. Mit über
12.000 Kursen hat Hamburg im Schuljahr 2023/2024 rund 30.000 Schülerinnen und Schüler
erreicht, was einem Anteil von 16 Prozent der Gesamtschülerschaft entspricht.
Zur Teilnahme wird verpflichtet, wer in einem Fach keine ausreichenden Leistungen erreicht
hat. In Kleingruppen von meist weniger als fünf Schülern werden die drei Kernfächer Deutsch,
Mathematik und Englisch vermittelt. Unterrichtet wird von Lehrkräften, sozialpädagogischen
Fachkräften, Mitarbeitenden von Nachhilfeeinrichtungen sowie Honorarkräften - darunter
freiberuflich arbeitende Erzieherinnen und Erzieher, pensionierte Lehrkräfte, Studierende,
Hochschulabsolventen oder sogar leistungsstarke Schülerinnen und Schüler höherer
Jahrgänge.
Mit der Lernförderung erhalten leistungsschwächere Kinder neue Chancen und Perspektiven;
gleichzeitig werden ihre Familien entlastet, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Hamburg
hat sich in den vergangenen Jahren unter anderem wegen des flächendeckenden
Förderansatzes deutlich in verschiedenen Bildungsrankings nach oben gearbeitet. Auch wenn
eine Verbesserung der Bildungsteilhabe eines umfangreichen Maßnahmenpakets bedarf, darf
gute Bildung kein Zufall sein. Daher setzen wir uns für ein Bildungssystem ein, welches das
Individuum in den Mittelpunkt unserer Politik stellt. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die
jedem Kind die Chance geben, sein volles Potenzial zu entfalten.

Beschlussempfehlung:

Der Senat wird aufgefordert,
1. innerhalb eines Jahres nach Beschlussfassung ein Pilotprojekt an mehreren Schulen in
Bremen und Bremerhaven einzuführen, welches der Vorbereitung einer verbindlichen
schulischen Lernförderung für lernschwache Schülerinnen und Schüler aller
Schulformen und Jahrgangsstufen nach dem Hamburger Vorbild dient. Die
Verbindlichkeit wird durch eine Lern- und Fördervereinbarung hergestellt. Diese ist

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wechselseitig. Die Schule verpflichtet sich, die Förderung bereitzustellen und den
Lernfortschritt zu verfolgen. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich zur
regelmäßigen Teilnahme und Mitarbeit. Die Eltern verpflichten sich, die Teilnahme
sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass ihr Kind erscheint;
2. bei der Auswahl der Pilotschulen alle Schulformen sowie Standorte mit
unterschiedlichem Sozialindex in der Stadtgemeinde Bremen und in Bremerhaven zu
berücksichtigen, um belastbare und auf das gesamte Land übertragbare Erkenntnisse
zu gewinnen;
3. das Pilotprojekt wissenschaftlich unabhängig zu begleiten und hierfür ein
datengestütztes Monitoring nach dem Vorbild des Hamburger Instituts für
Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ) einzurichten. Das Monitoring
erhebt halbjährlich Umfang, Organisation und Erfolg der Fördermaßnahmen, wertet die
Ergebnisse nach Schulformen, Jahrgangsstufen, Fachbereichen und Sozialindex
vergleichend aus und meldet sie den Schulen sowie der Schulaufsicht zur
Qualitätsentwicklung zurück. Nach Abschluss des Pilotprojekts wird auf dieser
Grundlage eine umfassende Evaluation durchgeführt und der staatlichen Deputation
für Kinder und Bildung über die gewonnenen Erkenntnisse berichtet;
4. zur Gewinnung des Förderpersonals ein zentrales Lernförderportal nach Hamburger  
Vorbild aufzubauen, über das neben Lehrkräften auch sozialpädagogische Fachkräfte,
Mitarbeitende von Nachhilfeeinrichtungen sowie Honorarkräfte – etwa pensionierte
Lehrkräfte,
Studierende,
Hochschulabsolventinnen
und
-absolventen
oder
leistungsstarke Schülerinnen und Schüler höherer Jahrgänge – gewonnen, qualifiziert
und vermittelt werden;
5. innerhalb eines Jahres nach erfolgreicher Beendigung des Pilotprojekts die rechtlichen,
finanziellen, personellen und pädagogischen Grundlagen für eine sukzessive
Einführung einer flächendeckenden verbindlichen Lernförderung zu schaffen;
6. der staatlichen Deputation für Kinder und Bildung innerhalb von sechs Monaten einen
Bericht zu erstatten, aus dem hervorgeht, in welcher Form und nach welchem Zeitplan
die Beschlusspunkte umgesetzt werden können. Dieser Bericht sollte eine Kosten- und
Personalplanung beinhalten.

Fynn Voigt, Thore Schäck und FDP-Fraktion

Anlage(n):
- keine