Stadtrat der Stadt Plauen beschloss 1. Änderung Bebauungsplans Nr. 043 Erweiterung Stadtbad Plauen und Turnstraße in Plauen; Satzung tritt mit Bekanntmachung in Kraft

  1. Änderung Bebauungsplan Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“ | Beteiligungsportal Stadt Plauen

  2. Änderung Bebauungsplan Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“

  3. Änderung Bebauungsplan Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße

Ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Plauen hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“ mit Datum vom 02.04.2026 als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die Bebauungsplanänderung tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit Begründung im Rathaus der Stadt Plauen, Unterer Graben 1, 08523 Plauen, im Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt (Zimmer 138) während der Öffnungszeiten

Montag 09.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 09.00 - 17.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr (mit Terminvereinbarung)

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft gegeben.

Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung des Freistaates Sachsen zugänglich gemacht.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen.

Unbeachtlich werden gemäß § 215 Abs. 1 BauGB

eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind.

Hinweis nach § 44 Absatz 5 BauGB

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Bekanntmachungshinweis gemäß § 4 Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 SächsGemO

Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,

Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist

die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

1 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“ Bebauungsplan Öffentliche Auslegung Status Beendet Zeitraum 16.02.2026 bis 20.03.2026

2 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 043 „Erweiterung Stadtbad Plauen und Ausbau Turnstraße“ Bebauungsplan Beschluss Status Beschluss Zeitraum 14.08.2026 bis 11.08.2027

Stadt Plauen Fachgebiet Stadtplanung und Umwelt Unterer Graben 1 08523 Plauen

Bekanntmachung (Download *.pdf 216 KB)