Stadt Erfurt über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026

Beschlussvorlage

DA 1.15 LV 1.51 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1644/26 Seite 1 von 2

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Dienstberatung OB 13.08.2026 nicht öffentlich Vorberatung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben 26.08.2026 öffentlich Entscheidung

Beschlussvorschlag

Die über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage 1 wird beschlossen.

13.08.2026, gez. A. Horn

Datum, Unterschrift

02 Stadtkämmerei

Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: 2. über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026

Drucksache 1644/26

Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben Entscheidungsvorlagen

öffentlich

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Nachhaltigkeitscontrolling x Nein

Ja, siehe Anlage Demografisches Controlling

Nein

Ja, siehe Anlage Finanzielle Auswirkungen

Nein x Ja → Nutzen/Einsparung x Nein

Ja, siehe Sachverhalt

↓ Personal- und Sachkosten (in EUR) / Personalkosteneinsparung (in VbE) Deckung im Haushalt

Nein x Ja Gesamtkosten EUR

2026 2027 2028 2029 Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Verwaltungshaushalt Ausgaben EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Ausgaben +/./. 0 EUR EUR EUR EUR

Deckung siehe Entscheidungsvorschlag

Fristwahrung x Ja

Nein

Anlagenverzeichnis Anlage 1-2. über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung

Sachverhalt Es ist eine über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 58 Abs. 1 ThürKO erforderlich, über die im Rahmen der Zuständigkeit die Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben einzuholen ist.