Stadt Erfurt über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026
Beschlussvorlage
DA 1.15 LV 1.51 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1644/26 Seite 1 von 2
Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit
Dienstberatung OB 13.08.2026 nicht öffentlich Vorberatung Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben 26.08.2026 öffentlich Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage 1 wird beschlossen.
13.08.2026, gez. A. Horn
Datum, Unterschrift
02 Stadtkämmerei
Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: 2. über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Haushaltsjahr 2026
Drucksache 1644/26
Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben Entscheidungsvorlagen
öffentlich
DA 1.15 LV 1.51 01.11 © Stadt Erfurt Drucksache : 1644/26 Seite 2 von 2
Nachhaltigkeitscontrolling x Nein
Ja, siehe Anlage Demografisches Controlling
Nein
Ja, siehe Anlage Finanzielle Auswirkungen
Nein x Ja → Nutzen/Einsparung x Nein
Ja, siehe Sachverhalt
↓ Personal- und Sachkosten (in EUR) / Personalkosteneinsparung (in VbE) Deckung im Haushalt
Nein x Ja Gesamtkosten EUR
↓
2026 2027 2028 2029 Verwaltungshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Verwaltungshaushalt Ausgaben EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Einnahmen EUR EUR EUR EUR Vermögenshaushalt Ausgaben +/./. 0 EUR EUR EUR EUR
Deckung siehe Entscheidungsvorschlag
Fristwahrung x Ja
Nein
Anlagenverzeichnis Anlage 1-2. über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Sachverhalt Es ist eine über-/außerplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 58 Abs. 1 ThürKO erforderlich, über die im Rahmen der Zuständigkeit die Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben einzuholen ist.