Stadt Erfurt Stellungnahme zur Drucksache 0428/26 Schließung des Margaretha-Reichardt-Hauses Erfurt; Nur Wissenschaftler zugänglich, Öffnungen vorübergehend nicht möglich
04 F Stellungnahme zur DS Fraktionen/OTB
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Amt Kulturdirektion
Stellungnahme der Stadtverwaltung Erfurt zur Drucksache 0428/26 Titel Festlegung der öffentlichen Sitzung des KuT vom 23.02.2026 zur Drucksache 0403/26 - Schließung Margaretha-Reichardt-Haus - hier: Handlungsoptionen Öffentlichkeitsstatus öffentlich
Stellungnahme Im Rahmen der Diskussion zur Schließung des Margaretha-Reichardt-Haus kam die Bitte auf, den zuständigen Ausschuss über die nächsten Schritte und die Handlungsoptionen seitens der Stadtverwaltung für den Erhalt des Museums unter Aufzeigen einer Konzeption mit zeitlichem Ablaufplan zu informieren.
Die Stadt Erfurt hat mit der Nachlassschenkung die Aufgabe, das Margaretha-Reichardt-Hauses (MRH) als Museum zu betreiben und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Infolge des altersbedingten Ausscheidens der langjährigen Kustodin und Bewohnerin, welche das Haus der Öffentlichkeit maßgeblich mit zugänglich machte, sind neue Lösungen zur Sicherstellung dieses Auftrages erforderlich.
Hierzu ist die Kulturdirektion und sind hier die Kunstmuseen in einen breiten Dialog mit (potenziellen) Unterstützerinnen und Unterstützern des Margaretha-Reichardt-Hauses (MRH) getreten.
Ein wesentlicher Schritt ist dabei eine zwischenzeitlich begonnene Vereinsgründung. Der Förderverein kann Aufgaben im Bereich kultureller Angebote übernehmen und im Kontext künftiger Fördermittelgewinnungen aktiv sein. Zielstellung ist auch, das MRH in der öffentlichen Ausschilderung sichtbarer zu machen. Es ist beabsichtigt, dass die Stadt Erfurt durch die Direktorin der Kunstmuseen im Vereinsvorstand vertreten ist.
Bis auf Weiteres ist das MRH ausschließlich zum Zweck der Betreuung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zugänglich. Auch Leihanfragen von Museen werden bearbeitet. Öffnungsregelungen u.a. im Rahmen von Führungen für Besuchende können nicht realisiert werden, da der o.g. Personalverlust nicht innerhalb der Kulturdirektion (respektive der Kunstmuseen) kompensiert werden kann.
Die künftige programmatische und wissenschaftlich angeleitete Betreibung des MRH erfordert die Einrichtung einer wissenschaftlichen Personalstelle. Sie ist aus den aktuellen personellen Ressourcen der Kunstmuseen nicht zu kompensieren. Über mögliche Pfade (Fördermittelbeantragung/Forschungsprogramme, künftiger Stellenplan der Stadt Erfurt) wird die Kulturdirektion informieren, sobald weitere Informationen vorliegen.
Die Liegenschaftsbetreuung (Wartung, Gartenpflege etc.) erfolgt wie gehabt durch die Stadt Erfurt. Der denkmalgeschützte Garten benötigt sachkundige Pflege entsprechend der Jahreszeiten.
Grundsätzlich erfährt Textilkunst in den vergangenen Jahren eine erhöhte wissenschaftliche und öffentliche Aufmerksamkeit. Dies unterstreicht die Bedeutung des MRH nicht nur in kulturhistorischer Hinsicht (Bauhaus), sondern auch in zeitgenössischen Kontexten musealer
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Ausstellungen und Forschungen sowie der Ausbildung von Künstlerinnen und Künstlern an Hochschulen.
Anlagen
C. Horn
13.08.2026 Unterschrift Amtsleitung Datum