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title: "Oberbürgermeister Erfurt beauftragt, ämterübergreifende Ursachenanalyse zu Abweichungen zwischen Ausgabeermächtigungen und dem tatsächlichen Mittelabfluss bei Investitionen, Vorlage Stadtrat bis 31.03.2027; Zielwerte: Steigerung des Mittelabflusses"
sdDatePublished: "2026-08-14T13:49:00Z"
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  - name: "budgets and budgeting"
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  - "Erfurt"
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Oberbürgermeister Erfurt beauftragt, ämterübergreifende Ursachenanalyse zu Abweichungen zwischen Ausgabeermächtigungen und dem tatsächlichen Mittelabfluss bei Investitionen, Vorlage Stadtrat bis 31.03.2027; Zielwerte: Steigerung des Mittelabflusses

Beschlussvorlage

DA 1.15
LV 1.53
01.11
© Stadt Erfurt
Drucksache : 1720/26
Seite 1 von 4

Beratungsfolge
Datum
Behandlung
Zuständigkeit

Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften,
Rechnungsprüfung und Vergaben
26.08.2026
öffentlich
Vorberatung
Stadtrat
16.09.2026
öffentlich
Entscheidung

Beschlussvorschlag
01
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis zum 31.03.2027 eine ämterübergreifende
Ursachenanalyse zu den Abweichungen zwischen den Ausgabeermächtigungen und dem
tatsächlichen Mittelabfluss bei Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen schriftlich
vorzulegen. Die Analyse umfasst mindestens die Haushaltsjahre 2017 bis 2025.

Gegenstand der Analyse sind insbesondere:
•
die Prozesskette von der Mittelanmeldung über den Baubeschluss und die Ausschreibung
bis zur Bauausführung und Abrechnung
•
die Ursachen der Bildung und der geringen Inanspruchnahme von Haushaltsausgaberesten
durch die bauausführenden Fachämter
•
die Praxis der Einschätzung der Kassenwirksamkeit bei der Mittelanmeldung durch die
Fachämter
•
die
Schnittstellen
zwischen
Fachämtern,
Stadtkämmerei
und
Beschlussgremien
einschließlich der zeitliche Abläufe zwischen Erstellung und Beschluss von Baudrucksachen

02
Bestandteil der Vorlage ist ein Maßnahmenkonzept mit konkreten Schritten, Verantwortlichkeiten
sowie einen Zeitplan. Es enthält überprüfbare Zielwerte je Haushaltsjahr für die Quote des
tatsächlichen
Mittelabflusses
bei
Bauinvestitionen
und
für
die
Neubildung
von
Haushaltsausgaberesten.

03
Der Oberbürgermeister berichtet dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung
und Vergaben im vierten Quartal 2026 über den Arbeitsstand und die vorgesehenen
Untersuchungsschritte.

Fraktion AfD

Titel der Drucksache:
Ursachenanalyse und Maßnahmenkonzept
zum Mittelabfluss bei städtischen
Investitionen

Drucksache
1720/26

Stadtrat
Entscheidungsvorlage

öffentlich

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Drucksache : 1720/26
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04
Dem Rechnungsprüfungsamt ist vor der Vorlage an den Stadtrat Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Die Stellungnahme wird dem Stadtrat gemeinsam mit der Analyse zugeleitet.

05
Über die Umsetzung des Maßnahmenkonzepts berichtet der Oberbürgermeister dem Stadtrat
jährlich in Verbindung mit der Vorlage der Jahresrechnung, erstmals im Rahmen der Jahresrechnung
2026.

06
Die Analyse erfolgt im Rahmen der vorhandenen Ressourcen der Verwaltung. Sofern externe
Unterstützung notwendig wird, ist dies dem Stadtrat vorab mitzuteilen.

06.08.2026, gez. i. A. xxxxx

Datum, Unterschrift

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Nachhaltigkeitscontrolling

Nein

Ja, siehe Anlage
Demografisches Controlling

Nein

Ja, siehe Anlage
Finanzielle Auswirkungen

Nein

Ja
→
Nutzen/Einsparung

Nein

Ja, siehe Sachverhalt

 ↓
Personal- und Sachkosten (in EUR) /
Personalkosteneinsparung (in VbE)
Deckung im Haushalt

Nein

Ja
Gesamtkosten
 EUR

 ↓

2026
2027
2028
2029
Verwaltungshaushalt Einnahmen
 EUR
 EUR
 EUR
 EUR
Verwaltungshaushalt Ausgaben
 EUR
 EUR
 EUR
 EUR
Vermögenshaushalt Einnahmen
 EUR
 EUR
 EUR
 EUR
Vermögenshaushalt Ausgaben
 EUR
 EUR
 EUR
 EUR

Deckung siehe Entscheidungsvorschlag

Fristwahrung
x
Ja

Nein

Anlagenverzeichnis

Sachverhalt
Der Stadtrat hat die Jahresrechnung 2024 am 24.06.2026 festgestellt (Drucksache 0921/26). Der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes weist für 2024 eine Quote des tatsächlichen
Mittelabflusses bei Bauinvestitionen von 42,7 Prozent der Gesamtausgabeermächtigung aus. Seit
2017 liegt diese Quote durchgängig unter 60 Prozent. Die Haushaltsausgabereste im
Vermögenshaushalt erreichten mit rund 82 Mio. EUR einen Höchstwert.
53 Prozent der Haushaltsansätze für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden
2024 für die Bildung neuer Reste verwendet. Im Zeitraum 2005 bis 2013 lag dieser Anteil im
Durchschnitt bei 18 Prozent. Die in der Jahresrechnung 2024 gebildeten Reste wurden 2025 nur zu
59 Prozent in Anspruch genommen. Aus der nicht benötigten Kreditermächtigung von 36 Mio. EUR
wurde zudem ein Haushaltseinnahmerest von 24,5 Mio. EUR zur Deckung der Reste gebildet.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat bereits mit Genehmigungsschreiben vom 25.04.2023 zur
ersten Nachtragshaushaltssatzung 2023 den konsequenten Abbau der Haushaltsausgabereste und
die Vermeidung neuer Reste als wichtiges Ziel benannt. Die Entwicklung verlief seitdem
gegenläufig.

Im Anhörungsverfahren zur Jahresrechnung 2024 hat das Tiefbau- und Verkehrsamt erklärt, dass es
sich um ein systemimmanentes Problem handelt und der Stadtverwaltung ein Prozessmanagement
zu dessen Lösung fehlt. Das Amt für Gebäudemanagement hat sich dieser Einschätzung
angeschlossen.

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Drucksache : 1720/26
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Die Stadtkämmerei hat mehrfach erklärt, dass eine grundlegende Analyse der Ursachen notwendig
ist und diese in Verantwortung einzelner Ämter nicht vollständig geleistet werden kann. Auf diese
beiden Ämter entfallen zusammen 78 Prozent der Haushaltsausgabereste des Jahres 2024.
Das Rechnungsprüfungsamt mahnt die stringente Einhaltung des Kassenwirksamkeitsprinzips und
die Beachtung der Veranschlagungsgrundsätze an.

Der Befund liegt damit vor. Auch die Verwaltung hält eine Ursachenanalyse für erforderlich.
Beauftragt wurde sie bisher nicht. Mit diesem Beschluss wird diese Lücke geschlossen. Die Frist zum
31.03.2027 stellt sicher, dass die Ergebnisse in die Aufstellung des Haushalts 2028 einfließen
können.